Kürzere Restnutzungsdauer sachverständig nachweisen.
Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht die individuellen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten Ihrer Immobilie. Das Ergebnis kann als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dienen.
Hamburg · Norderstedt · Lübeck · Kiel · Lüneburg · Stade · Buxtehude und Umgebung
Unverbindliche Anfrage · persönliche Prüfung des benötigten Umfangs
Was erhalten Sie beim Restnutzungsdauergutachten?
Das Gutachten stellt nicht nur auf ein Tabellenmodell ab. Es berücksichtigt die individuellen Merkmale des Objekts und erläutert, wie sich diese auf die voraussichtliche weitere wirtschaftliche Nutzbarkeit auswirken.
✓ Unterlagenprüfung
Auswertung von Baujahr, Objektangaben, Modernisierungen und verfügbaren Nachweisen.
✓ Objektbesichtigung
Besichtigung der zugänglichen Bereiche und sachverständige Zustandsaufnahme.
✓ Gebäudebeschreibung
Einordnung von Bauart, Nutzung, Konstruktion, Ausstattung und Erhaltungszustand.
✓ Modernisierungsgrad
Bewertung durchgeführter und unterlassener Instandsetzungen und Modernisierungen.
✓ Fachliche Herleitung
Nachvollziehbare Schätzung der tatsächlichen Restnutzungsdauer im Einzelfall.
✓ Schriftliches Gutachten
Dokumentation mit Berechnung, Begründung und Anlagen zur weiteren Verwendung.
Der Einstiegspreis gilt für übliche Wohnimmobilien mit geordneten Unterlagen. Mehrere Gebäude, komplexe Gewerbeobjekte, fehlende Grundlagen oder zusätzlicher Rechercheaufwand werden nach vorheriger Abstimmung gesondert angeboten.
Das sagen Auftraggeber über die Zusammenarbeit
Ausgewählte Rückmeldungen zu Immobilienbewertung, Gebäudebegutachtung und sachverständiger Beratung.
„Gründliche Begutachtung und ehrliche Einschätzung. Besonders hilfreich war die klare Erklärung zu möglichen Schäden und Folgekosten. Sehr professionell und zuverlässig.“
„Sehr freundliches und kompetentes Auftreten, kurzfristige Terminvereinbarung und zügige Abwicklung. Das Gutachten ist unabhängig und frei von persönlichen Eindrücken.“
„Sehr kompetente Begleitung. Die Beratung war unabhängig, ehrlich und verständlich. Man merkt, dass hier viel Erfahrung vorhanden ist. Klare Empfehlung.“
„Die Beratung war äußerst hilfreich und professionell. Die Ergebnisse wurden gründlich und verständlich erklärt, sodass wir eine fundierte Entscheidung treffen konnten.“
Welche Faktoren beeinflussen die Restnutzungsdauer?
Maßgeblich ist die voraussichtliche Dauer, in der das Gebäude seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Neben dem Alter sind die tatsächlichen Objektverhältnisse entscheidend.
Baujahr und Bauart
Konstruktion, Gebäudetyp und ursprünglicher technischer Standard bilden die Ausgangslage.
Instandhaltung
Regelmäßige Pflege und fachgerechte Erneuerungen können die Nutzbarkeit verlängern.
Modernisierungen
Dach, Fenster, Leitungen, Heizung, Ausbau und energetische Maßnahmen werden objektbezogen bewertet.
Baulicher Zustand
Verschleiß, Schäden, Mängel und unterlassene Instandsetzungen können die Restnutzungsdauer beeinflussen.
Wirtschaftliche Nutzbarkeit
Grundriss, Ausstattung, Drittverwendungsfähigkeit und marktbezogene Entwertung werden berücksichtigt.
Rechtliche Gegebenheiten
Nutzungsbeschränkungen oder zeitlich begrenzte Rechte können im Einzelfall relevant sein.
Was kann das Gutachten steuerlich bewirken?
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht bei Gebäuden unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine AfA entsprechend der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Ob die Voraussetzungen im konkreten Steuerfall erfüllt sind, entscheidet das Finanzamt.
Gesetzliche AfA
Ohne abweichenden Nachweis gelten grundsätzlich die in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG festgelegten AfA-Sätze.
Kürzere Nutzungsdauer
Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als die gesetzlich typisierte Dauer, kann eine entsprechend höhere jährliche AfA möglich sein.
Individueller Nachweis
Nach der BFH-Rechtsprechung muss das Gutachten die individuellen Objektgegebenheiten sachverständig würdigen. Ein bloßer Tabellenwert genügt nicht.
Keine Anerkennungsgarantie
Das Gutachten ist ein fachlicher Nachweis. Die steuerliche Anerkennung und Umsetzung liegen bei Finanzamt und Finanzgericht.
Diese Hinweise sind eine allgemeine fachliche Einordnung und ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die steuerliche Verwendung sollte vorab mit der steuerlichen Beratung abgestimmt werden. Quellen: § 7 Abs. 4 EStG, BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23, BMF-Schreiben vom 01.12.2025.
Michael Steinbach
Für die Ermittlung der Restnutzungsdauer verbinde ich Immobilienbewertung mit technischem Gebäudeverständnis und praktischer Sanierungserfahrung. Dadurch werden Bauzustand, Modernisierungen, Instandhaltungsdefizite und wirtschaftliche Nutzbarkeit sachgerecht zusammengeführt.
So entsteht das Restnutzungsdauergutachten
Objekt anfragen
Sie übermitteln Adresse, Baujahr, Nutzung und vorhandene Objektunterlagen.Unterlagen prüfen
Der Auftragsumfang und die erforderlichen Nachweise werden vorab abgestimmt.Gebäude besichtigen
Zustand, Modernisierungen und wertrelevante Objektmerkmale werden vor Ort erfasst.Gutachten erhalten
Sie erhalten die begründete Restnutzungsdauer mit Berechnung und Dokumentation.Fragen zum Restnutzungsdauergutachten in Hamburg
Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?
Für welche Immobilien ist das Gutachten geeignet?
Ist eine Besichtigung erforderlich?
Erkennt das Finanzamt jedes Gutachten an?
Reicht eine Berechnung nach der ImmoWertV aus?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie prüfen lassen.
Erhalten Sie eine objektbezogene, nachvollziehbar begründete Schätzung als fachliche Grundlage für die weitere steuerliche Prüfung.