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Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale: was ein Objekt von der Norm unterscheidet
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, kurz boG, sind Eigenschaften, die nur dieses eine Grundstück betreffen und vom üblichen Zustand abweichen, etwa Schäden, Rechte oder Mietabweichungen.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenBesondere objektspezifische Grundstücksmerkmale einfach erklärt.
Die ImmoWertV verlangt, dass zunächst ein vorläufiger, marktangepasster Wert für ein Objekt in üblichem Zustand ermittelt wird. Erst danach werden die Besonderheiten des konkreten Objekts berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere:
- Baumängel und Bauschäden sowie Instandhaltungsstau
- wohnungs- und mietrechtliche Bindungen, Abweichungen von der marktüblichen Miete
- Rechte und Belastungen wie Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht oder Baulasten
- Bodenverunreinigungen
- Freilegungskosten bei abbruchreifen Gebäuden
Was das in der Praxis bedeutet.
Bei Bauschäden wird nicht einfach die Summe der Sanierungskosten abgezogen. Maßgeblich ist, wie der Markt den Mangel bewertet. Ein feuchter Keller in einem Hamburger Altbau wird von Käufern oft stärker abgestraft, als die reinen Abdichtungskosten vermuten lassen, weil das Risiko schwer kalkulierbar ist. Ein Sachverständiger mit bautechnischer Erfahrung kann Ursache und Umfang belegen.
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Fragen zum Begriff Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Werden Sanierungskosten eins zu eins abgezogen?
Nicht unbedingt. Es kommt darauf an, wie der Markt den Mangel bewertet.
Gehören Wohnrechte zu den boG?
Ja, Rechte und Belastungen werden als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.
Passende Leistungen und Seiten.
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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