Leistungen

Baugutachten und Immobilienbewertung in Hamburg und Norddeutschland

Ob Sie ein Haus kaufen, den Wert einer Immobilie belegen müssen, einen Schaden klären wollen oder einen Neubau übernehmen: Hier finden Sie alle Leistungen von Gutachter Steinbach im Überblick, jeweils mit Anlass, Leistungsumfang und Preisrahmen. Jede Begutachtung führt Michael Steinbach persönlich durch, unabhängig von Maklern, Bauträgern und Handwerksbetrieben.

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger für Schimmel und Feuchtigkeit sowie Bauwerksdiagnostik. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Kaufen, verkaufen, bewerten

Sicher entscheiden, bevor es teuer wird.

Vor dem Kauf, beim Verkauf, im Erbfall oder für die Steuer: Diese Leistungen klären Zustand und Wert einer Immobilie nachvollziehbar und belastbar.

Hauskaufberatung

ab 799 €

Vor dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung: Zustand, Risiken und Instandsetzungsbedarf fachlich einordnen, bevor Sie sich vertraglich binden.

  • Begehung aller sichtbaren und zugänglichen Bauteile vom Keller bis zum Dach
  • Prüfung auf Feuchte, Schäden und Hinweise auf Schadstoffe wie Asbest
  • Durchsicht der Objektunterlagen und Einordnung des Sanierungsbedarfs
Zur Hauskaufberatung

Wertermittlung

ab 999 €

Nachvollziehbare Einschätzung des Marktwerts für Kauf, Verkauf, Vermögensplanung oder die Aufteilung unter Familienmitgliedern.

  • Ortsbesichtigung und Auswertung der Objektunterlagen
  • Bewertung nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV
  • Schriftliche, verständlich begründete Wertaussage
Zur Wertermittlung

Verkehrswertgutachten

ab 1.650 €

Ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB, wenn der Wert gegenüber Dritten Bestand haben muss: bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, vor dem Finanzamt oder vor Gericht.

  • Vollständige Herleitung nach ImmoWertV mit Bodenrichtwert und Marktdaten
  • Berücksichtigung von Zustand, Baumängeln und Rechten am Grundstück
  • Zur Vorlage bei Finanzamt, Gericht, Bank oder Miterben
Zum Verkehrswertgutachten

Restnutzungsdauergutachten

ab 1.190 €

Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer vermieteter Gebäude, um eine höhere Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG geltend zu machen.

  • Besichtigung und Bewertung der einzelnen Gewerke
  • Modernisierungsgrad nach Anlage 2 ImmoWertV
  • Ausführliches Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt
Zum Restnutzungsdauergutachten

Hauskaufberatung und Wertermittlung sind zwei eigenständige Leistungen. Wer beides benötigt, Zustand und Kaufpreis, kann sie kombinieren. Die steuerliche Verwertung eines Restnutzungsdauergutachtens stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung ab.

Schäden, Feuchtigkeit, Dokumentation

Ursachen klären, Schäden belegen.

Feuchte Keller, Risse, Schimmel oder Bauarbeiten in der Nachbarschaft: Entscheidend ist, die Ursache sauber festzustellen und den Zustand so zu dokumentieren, dass er später nachvollziehbar bleibt.

Die Beweissicherung ist eine privat beauftragte Dokumentation. Sie ersetzt kein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO, hat aber den Vorteil, dass sie kurzfristig und vor Beginn der Arbeiten möglich ist.

Neubau, Abnahme und Einzelfragen

Mängel erkennen, bevor Sie abnehmen.

Mit der Abnahme ändern sich Ihre Rechte gegenüber Bauträger oder Bauunternehmen. Eine fachliche Prüfung vorher schafft Klarheit, und für alle Fragen, die in keine Kategorie passen, steht die allgemeine Beratung als Bausachverständiger zur Verfügung.

Mit der Abnahme nach § 640 BGB beginnt in der Regel die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, und für bekannte Mängel, die nicht vorbehalten werden, können Ansprüche nach § 640 Abs. 3 BGB entfallen. Diese Hinweise sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung.

Preise und Ablauf

Transparent vom ersten Anruf bis zum Ergebnis.

Die genannten Preise sind Einstiegspreise inkl. MwSt. Die Pauschale für Ihren Auftrag richtet sich nach Objektart, Größe, Fragestellung und Lage und wird vor der Beauftragung verbindlich vereinbart.

Zusätzliche Leistungen, etwa Laboranalysen oder weitere Ortstermine, werden nur nach vorheriger Absprache erbracht. So wissen Sie vor dem Termin, womit Sie rechnen können.

Anfrage und EinordnungSie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder schriftlich. Gemeinsam klären wir, welche Leistung sinnvoll ist, welche Unterlagen hilfreich sind und welche Pauschale gilt.
OrtsterminMichael Steinbach besichtigt das Objekt persönlich, mit Messtechnik wie Feuchtemessgerät und Wärmebildkamera, und bespricht erste Feststellungen direkt vor Ort.
ErgebnisSie erhalten ein schriftliches Gutachten oder einen Bericht mit Fotodokumentation, nachvollziehbar begründet und mit klaren Empfehlungen für die nächsten Schritte.
Einsatzgebiet

Vor Ort in Hamburg und Norddeutschland.

Alle Leistungen werden in Hamburg und im Hamburger Umland, in Schleswig-Holstein, in Bremen und Bremerhaven sowie im nördlichen Niedersachsen angeboten. Regionale Besonderheiten wie Marsch- und Kleiböden, hohe Grundwasserstände oder der typische Rotklinkerbestand fließen in jede Begutachtung ein.

Gesamtes Einsatzgebiet ansehen
Häufige Fragen

Fragen zu den Leistungen

Was ist der Unterschied zwischen Wertermittlung und Verkehrswertgutachten?

Die Wertermittlung liefert eine fundierte, schriftlich begründete Wertaussage für eigene Entscheidungen, etwa vor einem Kauf oder Verkauf. Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist deutlich ausführlicher, leitet den Wert vollständig nach ImmoWertV her und ist für Situationen gedacht, in denen Dritte den Wert prüfen, zum Beispiel Finanzamt, Gericht oder Miterben.

Ersetzt eine Hauskaufberatung ein Wertgutachten?

Nein. Die Hauskaufberatung bewertet den baulichen Zustand und die Risiken einer Immobilie, nicht ihren Marktwert. Wenn Sie zusätzlich wissen möchten, ob der Kaufpreis angemessen ist, lässt sie sich mit einer Wertermittlung kombinieren.

Für wen sind Sie tätig?

Für private Käufer, Eigentümer, Vermieter und Mieter ebenso wie für Bauherren, Bauträger und Eigentümergemeinschaften. Gutachter Steinbach arbeitet unabhängig und ohne Provision oder Verkaufsinteresse, ausschließlich im Auftrag dessen, der die Begutachtung beauftragt.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Hilfreich sind Grundrisse, Baubeschreibung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und der Wirtschaftsplan hinzu. Was genau benötigt wird, besprechen wir bei der Anfrage.

Erhalte ich auch eine rechtliche Beratung?

Gutachten und Stellungnahmen enthalten bei Bedarf Hinweise zu den baurechtlichen Folgen, etwa nach BGB oder VOB/B. Diese Hinweise sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Für die rechtliche Durchsetzung empfiehlt sich eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Was kostet eine Begutachtung?

Die Einstiegspreise stehen bei jeder Leistung. Der genaue Pauschalpreis hängt von Objekt, Umfang und Lage ab und wird vor der Beauftragung verbindlich vereinbart. Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Absprache erbracht.

Unsicher, welche Begutachtung Sie benötigen?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz am Telefon oder schriftlich. Michael Steinbach ordnet es persönlich ein und nennt Ihnen die passende Leistung mit Pauschalpreis.

Jetzt Gutachter Steinbach anrufen 040 228972049 Hamburg & Norddeutschland