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Ratgeber · Restnutzungsdauer

Restnutzungsdauergutachten: höhere Abschreibung für Vermieter

Vermietete Gebäude werden steuerlich meist pauschal über 33 bis 50 Jahre abgeschrieben. Ist ein älteres Gebäude tatsächlich früher verbraucht, kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden. Ein Restnutzungsdauergutachten liefert dafür die bautechnische Begründung.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger für Schimmel und Feuchtigkeit sowie Bauwerksdiagnostik. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertSchimmel, Feuchte und Bauwerksdiagnostik
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
Verbindliche PauschaleVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Nur für Einkünfte

Die kürzere Nutzungsdauer betrifft die Abschreibung vermieteter oder betrieblich genutzter Gebäude, nicht das selbst bewohnte Eigenheim.

Konkrete Begründung

Maßgeblich ist der Zustand des einzelnen Gebäudes: Baujahr, Bauteile, Schäden und Modernisierungen.

Jede geeignete Methode

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist jede Methode zulässig, die die maßgeblichen Faktoren nachvollziehbar erfasst.

Steuerberatung einbinden

Ob und wie die Abschreibung angepasst wird, entscheiden Sie mit Ihrer Steuerberatung; die Anerkennung im Einzelfall liegt beim Finanzamt.

Grundlagen

Wie die Gebäude-Abschreibung funktioniert.

Für Wohngebäude im Privatvermögen sieht § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG feste Abschreibungssätze vor: 2,5 % jährlich für Gebäude, die vor 1925 fertiggestellt wurden, 2 % für Gebäude mit Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 3 % für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2022 fertiggestellt wurden. Das entspricht Nutzungsdauern von 40, 50 und rund 33 Jahren. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten, nicht der Grund und Boden.

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt eine höhere Abschreibung, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist. Das kommt vor allem bei älteren Gebäuden in Betracht, deren wesentliche Bauteile wie Dach, Fassade, Fenster, Leitungen und Heizung ihre Lebensdauer weitgehend erreicht haben, ohne dass umfassend modernisiert wurde.

Das Gutachten

Was ein belastbares Gutachten enthalten muss.

Ein Restnutzungsdauergutachten begründet, wie lange das Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Dazu gehören:

  • eine Ortsbesichtigung mit Beschreibung und Fotodokumentation der wesentlichen Bauteile
  • Baujahr, Bauweise und Ausstattungsstandard
  • Erfassung von Modernisierungen, Schäden und Instandhaltungsrückstau
  • eine nachvollziehbare Ableitung der Restnutzungsdauer, etwa über das Modell der ImmoWertV mit Gesamtnutzungsdauer und Modernisierungsgrad, ergänzt um eine technische Würdigung der Bauteile
  • eine Plausibilisierung des Ergebnisses

Gerade die bautechnische Würdigung ist entscheidend. Ein Gutachten, das nur Tabellenwerte überträgt, ohne das konkrete Gebäude zu betrachten, ist im Streitfall angreifbar. Die Besichtigung durch einen Bausachverständigen schafft hier die stärkste Grundlage.

Rechenbeispiel

Was eine kürzere Nutzungsdauer bewirken kann.

Ein vermietetes Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1965 wird gekauft. Auf das Gebäude entfallen 300.000 € der Anschaffungskosten. Mit dem Regelsatz von 2 % ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 6.000 €. Weist ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren nach, beträgt die Abschreibung rund 3,33 % oder 10.000 € pro Jahr.

Wie sich das steuerlich auswirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz und der gesamten Einkommenssituation ab. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel und keine Prognose für Ihren Fall.

Ablauf

So entsteht Ihr Gutachten.

Das Restnutzungsdauergutachten kostet ab 1.190 € inkl. MwSt. Die verbindliche Pauschale erhalten Sie vor der Beauftragung.

Sprechen Sie vorab mit Ihrer Steuerberatung, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.

VorprüfungAnhand von Baujahr, Modernisierungen und Kaufvertrag schätzen wir ein, ob eine kürzere Nutzungsdauer realistisch begründbar ist.
UnterlagenKaufvertrag, Baupläne, Wohnflächen, Nachweise über Modernisierungen und, falls vorhanden, frühere Gutachten.
OrtsbesichtigungMichael Steinbach prüft das Gebäude persönlich, Bauteil für Bauteil, und dokumentiert den Zustand mit Fotos.
GutachtenSie erhalten ein schriftliches Gutachten, das Ihre Steuerberatung nachvollziehen und gegenüber dem Finanzamt verwenden kann.
Rechtliche Einordnung

Steuerlicher Rahmen und aktueller Stand.

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Was Auftraggeber über Gutachter Steinbach sagen.

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„Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

Philip Herz · Google-Bewertung
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„Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

Andreas Ammon · Google-Bewertung
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„Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

Dora Goerke · Google-Bewertung
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„Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

Torsten Schmid · Google-Bewertung
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„Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

Eva Bruns · Google-Bewertung
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„Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

Lilly Meyer · Google-Bewertung

Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

Häufige Fragen

Fragen zum Restnutzungsdauergutachten

Für welche Gebäude lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Vor allem für ältere vermietete Gebäude, bei denen wesentliche Bauteile ihre Lebensdauer weitgehend erreicht haben und keine umfassende Modernisierung stattgefunden hat. Bei neuen oder kernsanierten Gebäuden ist eine kürzere Nutzungsdauer meist nicht begründbar.

Muss der Gutachter öffentlich bestellt sein?

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zwingend. Entscheidend ist, dass das Gutachten die Restnutzungsdauer des konkreten Gebäudes nachvollziehbar begründet.

Gilt das BMF-Schreiben von 2023 noch?

Nein. Das Bundesministerium der Finanzen hat das Schreiben vom 22. Februar 2023 mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben.

Kann ich die kürzere Nutzungsdauer auch für ein bereits gehaltenes Gebäude geltend machen?

Grundsätzlich kommt das auch während der Nutzung in Betracht. Wie und ab wann das steuerlich umgesetzt wird, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten?

Das Restnutzungsdauergutachten kostet ab 1.190 € inkl. MwSt. Die verbindliche Pauschale erhalten Sie vor der Beauftragung.

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Passende Leistungen und Seiten.

Quellen und Regelwerke
  • § 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19
  • BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23
  • BMF-Schreiben vom 22.02.2023, aufgehoben durch BMF-Schreiben vom 01.12.2025
  • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021), Anlagen 1 und 2
  • Jahressteuergesetz 2026: Stellungnahme des Bundesrats vom 25.09.2026 (Vorschlag, nicht beschlossen)

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