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Ratgeber · Bauabnahme

Neubau vom Bauträger abnehmen: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Vorbehalte

Mit der Abnahme endet für den Bauträger die Bauphase, für Sie als Käufer beginnt die Gewährleistung. Was bei der Abnahme übersehen oder nicht vorbehalten wird, lässt sich später oft nur noch schwer durchsetzen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es technisch und rechtlich ankommt.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger für Schimmel und Feuchtigkeit sowie Bauwerksdiagnostik. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertSchimmel, Feuchte und Bauwerksdiagnostik
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
Verbindliche PauschaleVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Vier Punkte, die über die Abnahme entscheiden.

Maßstab ist der Vertrag

Geprüft wird gegen Baubeschreibung, Pläne und anerkannte Regeln der Technik, nicht gegen den Musterwohnungseindruck.

Vorbehalte ins Protokoll

Bekannte Mängel müssen bei der Abnahme vorbehalten werden. Sonst können Rechte verloren gehen.

Gemeinschaftseigentum separat

Dach, Fassade, Tiefgarage und Treppenhaus werden gesondert abgenommen. Klauseln zur Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmten Verwalter sind häufig unwirksam.

Fachkundige Begleitung

Viele Mängel sind für Laien nicht erkennbar, etwa Abdichtungen, Toleranzen oder Anschlüsse an Fenstern und Balkonen.

Bedeutung

Was die Abnahme rechtlich auslöst.

Die Abnahme ist der wichtigste Termin im Bauträgervertrag. Mit ihr bestätigen Sie, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Daran knüpfen mehrere Folgen an: Die Gefahr geht auf Sie über, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt zu laufen, die Schlussrate wird fällig, und für Mängel, die nicht vorbehalten wurden, müssen Sie später in der Regel selbst beweisen, dass sie schon bei Abnahme vorhanden waren.

Deshalb lohnt es sich, die Abnahme nicht als Formalie zu behandeln. Eine sorgfältige Vorbegehung einige Tage vorher gibt Zeit, Mängel zu erfassen und dem Bauträger zur Beseitigung zu melden. Beim eigentlichen Termin werden dann verbliebene Mängel im Protokoll festgehalten. Nach der Mängelbeseitigung empfiehlt sich eine Nachkontrolle.

Prüfpunkte

Was bei der Abnahme geprüft wird.

Sondereigentum: Ihre Wohnung oder Ihr Haus

  • Übereinstimmung mit Baubeschreibung und Plänen: Grundrisse, Raumhöhen, Ausstattung, Bemusterung
  • Maßtoleranzen und Ebenheiten von Wänden, Böden und Decken nach DIN 18202
  • Abdichtung in Bädern und an bodengleichen Duschen nach DIN 18534, Gefälle und Anschlüsse
  • Fenster und Türen: Funktion, Einstellung, Anschlüsse an das Mauerwerk, Beschläge, Verglasung
  • Estrich, Fliesen, Parkett: Risse, Hohllagen, Fugen, Randanschlüsse
  • Haustechnik: Heizung mit Einstellung, Lüftung, Elektroinstallation nach Plan, Sanitärobjekte
  • Balkone und Terrassen: Abdichtung, Gefälle, Entwässerung, Türschwellen

Typische Mängel im Neubau

In der Praxis betreffen Mängel besonders häufig Abdichtungen an Bädern, Balkonen und Terrassentüren, die Anschlüsse von Fenstern, Estrichrisse, Schallbrücken an Treppen und Leitungen, unvollständige Restarbeiten an Außenanlagen sowie abweichende Ausstattung. Viele dieser Punkte sind mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Feuchtemessung, Wärmebildkamera, Wasserwaage und Richtlatte gehören deshalb zu jeder fachkundigen Abnahme.

Gemeinschaftseigentum

Dach, Fassade, Tiefgarage: die gemeinsame Abnahme.

Bei Eigentumswohnungen gehören Dach, Fassade, Fenster, tragende Bauteile, Treppenhaus, Tiefgarage, Außenanlagen und die zentrale Haustechnik zum Gemeinschaftseigentum. Jeder Erwerber hat grundsätzlich einen eigenen Anspruch darauf, dass auch das Gemeinschaftseigentum mangelfrei hergestellt und ordnungsgemäß abgenommen wird.

Häufig sehen Bauträgerverträge vor, dass ein vom Bauträger eingesetzter Erstverwalter oder ein von ihm ausgewählter Sachverständiger das Gemeinschaftseigentum für alle Erwerber abnimmt. Solche Klauseln hält der Bundesgerichtshof in Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig für unwirksam, weil sie die Erwerber unangemessen benachteiligen. Sinnvoll ist eine gemeinsame Abnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen, den die Erwerber oder der Beirat beauftragen.

Technisch stehen beim Gemeinschaftseigentum Abdichtungen von Tiefgarage und Dach, Fassadenanschlüsse, Brandschutz im Treppenhaus und in der Tiefgarage, Entwässerung, Aufzüge und Außenanlagen im Mittelpunkt. In Hamburg und Bremen kommt der Umgang mit hohem Grundwasser bei Tiefgaragen und Kellern hinzu.

Bauabnahme

So begleiten wir Ihre Abnahme.

Die Bauabnahme kostet ab 799 € inkl. MwSt. Für Eigentümergemeinschaften und Beiräte übernehmen wir auch die Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

Planen Sie den Termin so früh wie möglich ein, damit eine Vorbegehung vor der Abnahme möglich ist.

Vertrag und BaubeschreibungWir sehen uns vorab Baubeschreibung, Pläne und Bemusterung an. Sie sind der Maßstab für die Prüfung.
VorbegehungPrüfung von Sondereigentum und, wenn beauftragt, Gemeinschaftseigentum mit Messtechnik. Sie erhalten eine Mängelliste für den Bauträger.
Begleitung beim AbnahmeterminMichael Steinbach begleitet Sie zum Termin mit dem Bauträger und achtet darauf, dass Mängel und Vorbehalte im Protokoll stehen.
NachkontrolleNach der Mängelbeseitigung prüfen wir in einer zweiten Begehung, ob die Mängel fachgerecht behoben sind.
Rechtliche Einordnung

Was Erwerber rechtlich wissen sollten.

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Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Pauschale und Terminvorschlag.

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Erfahrungen unserer Auftraggeber

Was Auftraggeber über Gutachter Steinbach sagen.

★★★★★ 4,9 von 5 · über 60 Google-Bewertungen
★★★★★

„Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

Philip Herz · Google-Bewertung
★★★★★

„Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

Andreas Ammon · Google-Bewertung
★★★★★

„Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

Dora Goerke · Google-Bewertung
★★★★★

„Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

Torsten Schmid · Google-Bewertung
★★★★★

„Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

Eva Bruns · Google-Bewertung
★★★★★

„Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

Lilly Meyer · Google-Bewertung

Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

Häufige Fragen

Fragen zur Abnahme vom Bauträger

Muss ich die Abnahme bei Mängeln verweigern?

Nur bei wesentlichen Mängeln ist eine Verweigerung berechtigt. Bei kleineren Mängeln wird abgenommen, die Mängel werden aber im Protokoll vorbehalten. Ob ein Mangel wesentlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Was passiert, wenn ich einen Mangel nicht ins Protokoll aufnehme?

Kennen Sie den Mangel bei der Abnahme und behalten ihn sich nicht vor, verlieren Sie nach § 640 Abs. 3 BGB die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme und Minderung. Schadensersatzansprüche bleiben grundsätzlich bestehen. Dieser Hinweis ist eine fachliche Einschätzung und ersetzt keine anwaltliche Beratung.

Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum ab?

Grundsätzlich jeder Erwerber für sich. In der Praxis beauftragen Eigentümer oder Beirat gemeinsam einen unabhängigen Sachverständigen. Eine Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmten Verwalter ist nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht wirksam vereinbart.

Wann sollte ich den Sachverständigen beauftragen?

Sobald der Abnahmetermin absehbar ist. Ideal ist eine Vorbegehung einige Tage vor der Abnahme, damit der Bauträger Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hat.

Was kostet die Begleitung bei der Bauabnahme?

Die Bauabnahme kostet ab 799 € inkl. MwSt. Für Gemeinschaftseigentum und größere Objekte erhalten Sie eine verbindliche Pauschale vor der Beauftragung.

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Passende Leistungen und Seiten.

Quellen und Regelwerke
  • §§ 341, 634, 634a, 640, 650g, 650u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • BGH, Urteil vom 12.09.2013, VII ZR 308/12 (Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Erstverwalter)
  • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), § 3
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
  • DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
  • DIN 18531 Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen

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