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Lexikon · Immobilienbewertung

Baulast: öffentlich-rechtliche Verpflichtung

Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Baulast einfach erklärt.

Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Eigentümer, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, damit ein Bauvorhaben genehmigt werden kann. Typisch sind Abstandsflächen-, Zuwegungs-, Stellplatz- und Vereinigungsbaulasten. Die Baulast wirkt gegenüber allen späteren Eigentümern.

Geregelt ist sie in den Landesbauordnungen, im Norden in der Hamburgischen Bauordnung, der Bremischen Landesbauordnung, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und der Niedersächsischen Bauordnung.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Vor jedem Kauf sollte eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden, in Hamburg bei den Bezirksämtern. Baulasten können die Nutzung des eigenen Grundstücks deutlich einschränken.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Baulast

    Wo erfahre ich, ob eine Baulast besteht?

    Bei der Bauaufsichtsbehörde, die das Baulastenverzeichnis führt.

    Kann ich eine Baulast löschen lassen?

    Nur die Behörde kann verzichten, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht.

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