Baulast: öffentlich-rechtliche Verpflichtung
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenBaulast einfach erklärt.
Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Eigentümer, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, damit ein Bauvorhaben genehmigt werden kann. Typisch sind Abstandsflächen-, Zuwegungs-, Stellplatz- und Vereinigungsbaulasten. Die Baulast wirkt gegenüber allen späteren Eigentümern.
Geregelt ist sie in den Landesbauordnungen, im Norden in der Hamburgischen Bauordnung, der Bremischen Landesbauordnung, der Landesbauordnung Schleswig-Holstein und der Niedersächsischen Bauordnung.
Was das in der Praxis bedeutet.
Vor jedem Kauf sollte eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt werden, in Hamburg bei den Bezirksämtern. Baulasten können die Nutzung des eigenen Grundstücks deutlich einschränken.
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Fragen zum Begriff Baulast
Wo erfahre ich, ob eine Baulast besteht?
Bei der Bauaufsichtsbehörde, die das Baulastenverzeichnis führt.
Kann ich eine Baulast löschen lassen?
Nur die Behörde kann verzichten, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht.
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Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.