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Lexikon · Immobilienbewertung

Erbbauzins: das Entgelt für den Boden

Der Erbbauzins ist das regelmäßige Entgelt, das der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer zahlt. Seine Höhe und Anpassung bestimmen den Wert eines Erbbaurechts mit.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

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Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
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17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Erbbauzins einfach erklärt.

Der Erbbauzins wird im Erbbaurechtsvertrag vereinbart und meist als Prozentsatz des Bodenwerts bei Vertragsschluss festgelegt, häufig zwischen zwei und vier Prozent jährlich. Er wird als Reallast im Grundbuch des Grundstücks eingetragen.

Wertsicherungsklauseln erlauben eine Anpassung, meist an den Verbraucherpreisindex. Bei Wohngebäuden begrenzt § 9a ErbbauRG Erhöhungen; sie dürfen nicht unbillig sein und frühestens nach drei Jahren verlangt werden.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Ein alter, niedriger Erbbauzins ist ein wirtschaftlicher Vorteil, der den Wert des Erbbaurechts erhöht. Wurde der Zins dagegen an hohe Hamburger Bodenwerte angepasst, kann er die Belastung einer Bodenfinanzierung übersteigen und den Wert mindern.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Erbbauzins

    Wie hoch ist ein üblicher Erbbauzins?

    Oft zwei bis vier Prozent des Bodenwerts jährlich, je nach Vertrag und Zeitpunkt.

    Darf der Erbbauzins erhöht werden?

    Wenn der Vertrag es vorsieht. Bei Wohngebäuden sind Erhöhungen gesetzlich begrenzt.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • § 9a ErbbauRG

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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