Start › Lexikon › Gesamtnutzungsdauer

Lexikon · Immobilienbewertung

Gesamtnutzungsdauer: die übliche Lebensdauer eines Gebäudes

Die Gesamtnutzungsdauer gibt an, wie viele Jahre ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung üblicherweise wirtschaftlich genutzt werden kann.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Gesamtnutzungsdauer einfach erklärt.

Die ImmoWertV gibt Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer vor, etwa 80 Jahre für Ein- und Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Für andere Gebäudearten wie Gewerbehallen gelten kürzere Werte. Die Gesamtnutzungsdauer ist eine Modellgröße und kein Versprechen, dass das Gebäude danach unbrauchbar ist.

Steuerlich gelten eigene typisierte Nutzungsdauern von 33, 40 oder 50 Jahren, die sich aus den Abschreibungssätzen nach § 7 Abs. 4 EStG ergeben.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Viele Häuser im Norden sind älter als 80 Jahre und werden trotzdem gut genutzt, weil sie modernisiert wurden. Die ImmoWertV berücksichtigt das über eine modifizierte Restnutzungsdauer. Für die steuerliche Abschreibung kann ein Restnutzungsdauergutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer belegen.

Schnell anfragen

Frage zu Ihrer Immobilie stellen.

Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.

  • Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
  • Festpreis vor der Beauftragung
  • Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse

Lieber direkt sprechen? 040 228972049

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Wann erreiche ich Sie am besten?(erforderlich)
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg, png, heic, webp, doc, docx, Max. Dateigröße: 10 MB, Max. Dateien: 5.
    Fotos vom Schaden, Exposé oder andere Unterlagen. PDF oder Bilder, bis zu 5 Dateien. Alternativ können Sie einen Link in das Feld „Ihr Anliegen“ schreiben.
    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Gesamtnutzungsdauer

    Ist ein Haus nach 80 Jahren wertlos?

    Nein. Durch Modernisierung verlängert sich die Restnutzungsdauer.

    Warum unterscheiden sich steuerliche und wertermittlungsrechtliche Nutzungsdauer?

    Weil sie unterschiedlichen Zwecken dienen: Abschreibung einerseits, Marktbewertung andererseits.

    Weiterlesen

    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

    Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.

    Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.

    Jetzt Gutachter Steinbach anrufen 040 228972049 Hamburg & Norddeutschland