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Wohnungsrecht: das Recht, eine Wohnung zu bewohnen
Das Wohnungsrecht berechtigt eine Person, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers zu bewohnen. Es wird häufig bei Übertragungen an Kinder vereinbart.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenWohnungsrecht einfach erklärt.
Das Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1093 BGB. Der Berechtigte darf die Räume selbst bewohnen und Familienangehörige sowie Pflegepersonen aufnehmen. Eine Vermietung ist nur mit Gestattung möglich. Das Recht ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod des Berechtigten.
Wer welche Kosten trägt, sollte im Vertrag geregelt sein. Ohne Regelung trägt der Berechtigte die gewöhnliche Unterhaltung.
Was das in der Praxis bedeutet.
Ein Wohnungsrecht am ganzen Haus mindert dessen Verkehrswert erheblich. Der Wert wird über die statistische Lebenserwartung kapitalisiert. Für die Pflichtteilsergänzung kann ein umfassendes Wohnungsrecht den Fristbeginn verzögern.
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Fragen zum Begriff Wohnungsrecht
Darf der Wohnungsberechtigte vermieten?
Nur, wenn es ausdrücklich gestattet ist.
Wie mindert ein Wohnungsrecht den Wert?
Um den Kapitalwert des Rechts, gegebenenfalls zuzüglich eines Marktabschlags.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 1090 bis 1093 BGB
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.