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Auflassungsvormerkung: die Sicherung des Käufers
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung, bis er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenAuflassungsvormerkung einfach erklärt.
Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung vergehen oft Wochen oder Monate. In dieser Zeit könnte der Verkäufer das Grundstück belasten oder an einen Dritten verkaufen. Die Vormerkung nach § 883 BGB schützt den Käufer: Spätere Verfügungen sind ihm gegenüber unwirksam.
Die Eintragung der Vormerkung ist üblicherweise Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.
Was das in der Praxis bedeutet.
Der Notar beantragt die Vormerkung direkt nach Vertragsschluss. In Abteilung II wird sie zugunsten des Käufers eingetragen und nach der Umschreibung gelöscht. Bei einer Bewertung im laufenden Verkauf weist eine eingetragene Vormerkung auf einen bereits geschlossenen Vertrag hin.
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Fragen zum Begriff Auflassungsvormerkung
Wann wird die Vormerkung gelöscht?
Mit der Eintragung des Käufers als Eigentümer.
Muss ich den Kaufpreis vor der Vormerkung zahlen?
In der Regel nicht. Die Fälligkeit setzt die Eintragung voraus.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 883 bis 888 BGB
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.