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Teilungsversteigerung: Auflösung einer Gemeinschaft am Grundstück
Die Teilungsversteigerung beendet eine Gemeinschaft am Grundstück, wenn sich Miteigentümer oder Miterben nicht einigen. Jeder Beteiligte kann sie beantragen.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenTeilungsversteigerung einfach erklärt.
Die Teilungsversteigerung ist in §§ 180 ff. ZVG geregelt. Antragsberechtigt ist jeder Miteigentümer oder Miterbe; ein Vollstreckungstitel ist nicht nötig. Das Vollstreckungsgericht setzt auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens den Verkehrswert fest und bestimmt einen Versteigerungstermin. Der Erlös tritt an die Stelle des Grundstücks und wird unter den Beteiligten verteilt.
Was das in der Praxis bedeutet.
Die Teilungsversteigerung bringt meist weniger als ein freier Verkauf. Sie wird deshalb oft als Druckmittel genutzt und endet nicht selten mit einer Einigung vor dem Termin.
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Fragen zum Begriff Teilungsversteigerung
Kann die Teilungsversteigerung gestoppt werden?
Sie kann auf Antrag zeitweise eingestellt und vom Antragsteller jederzeit zurückgenommen werden.
Dürfen Miteigentümer mitbieten?
Ja.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 180 bis 185 ZVG
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.