Start › Lexikon › Zwangsversteigerung

Lexikon · Kauf

Zwangsversteigerung: Verwertung einer Immobilie durch das Gericht

Bei der Zwangsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers durch das Amtsgericht versteigert. Für Bieter ist das Gerichtsgutachten die wichtigste Informationsquelle.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Zwangsversteigerung einfach erklärt.

Die Zwangsversteigerung ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt. Ein Gläubiger mit Vollstreckungstitel beantragt sie beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Das Gericht lässt den Verkehrswert durch einen Sachverständigen ermitteln, setzt ihn fest und bestimmt den Termin. Im ersten Termin gelten Wertgrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Bieter erwerben ohne Gewährleistung. Häufig konnte der Gerichtsgutachter das Haus nicht von innen besichtigen. Eine eigene Einschätzung durch einen Sachverständigen vor dem Termin reduziert das Risiko.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung.

Schnell anfragen

Frage zu Ihrer Immobilie stellen.

Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.

  • Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
  • Festpreis vor der Beauftragung
  • Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse

Lieber direkt sprechen? 040 228972049

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Wann erreiche ich Sie am besten?(erforderlich)
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg, png, heic, webp, doc, docx, Max. Dateigröße: 10 MB, Max. Dateien: 5.
    Fotos vom Schaden, Exposé oder andere Unterlagen. PDF oder Bilder, bis zu 5 Dateien. Alternativ können Sie einen Link in das Feld „Ihr Anliegen“ schreiben.
    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Zwangsversteigerung

    Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

    In der Regel zehn Prozent des Verkehrswerts.

    Gibt es Gewährleistung?

    Nein.

    Weiterlesen

    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

    Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.

    Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.

    Jetzt Gutachter Steinbach anrufen 040 228972049 Hamburg & Norddeutschland