Start › Lexikon › Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung: Verwertung einer Immobilie durch das Gericht
Bei der Zwangsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers durch das Amtsgericht versteigert. Für Bieter ist das Gerichtsgutachten die wichtigste Informationsquelle.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenZwangsversteigerung einfach erklärt.
Die Zwangsversteigerung ist im Zwangsversteigerungsgesetz geregelt. Ein Gläubiger mit Vollstreckungstitel beantragt sie beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Das Gericht lässt den Verkehrswert durch einen Sachverständigen ermitteln, setzt ihn fest und bestimmt den Termin. Im ersten Termin gelten Wertgrenzen von 5/10 und 7/10 des Verkehrswerts.
Was das in der Praxis bedeutet.
Bieter erwerben ohne Gewährleistung. Häufig konnte der Gerichtsgutachter das Haus nicht von innen besichtigen. Eine eigene Einschätzung durch einen Sachverständigen vor dem Termin reduziert das Risiko.
Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung.
Frage zu Ihrer Immobilie stellen.
Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.
- Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
- Festpreis vor der Beauftragung
- Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse
Lieber direkt sprechen? 040 228972049
Fragen zum Begriff Zwangsversteigerung
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
In der Regel zehn Prozent des Verkehrswerts.
Gibt es Gewährleistung?
Nein.
Passende Leistungen und Seiten.
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.
Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.