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Lexikon · Erbrecht und Familienrecht

Teilungsversteigerung: Auflösung einer Gemeinschaft am Grundstück

Die Teilungsversteigerung beendet eine Gemeinschaft am Grundstück, wenn sich Miteigentümer oder Miterben nicht einigen. Jeder Beteiligte kann sie beantragen.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Teilungsversteigerung einfach erklärt.

Die Teilungsversteigerung ist in §§ 180 ff. ZVG geregelt. Antragsberechtigt ist jeder Miteigentümer oder Miterbe; ein Vollstreckungstitel ist nicht nötig. Das Vollstreckungsgericht setzt auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens den Verkehrswert fest und bestimmt einen Versteigerungstermin. Der Erlös tritt an die Stelle des Grundstücks und wird unter den Beteiligten verteilt.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Die Teilungsversteigerung bringt meist weniger als ein freier Verkauf. Sie wird deshalb oft als Druckmittel genutzt und endet nicht selten mit einer Einigung vor dem Termin.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Teilungsversteigerung

    Kann die Teilungsversteigerung gestoppt werden?

    Sie kann auf Antrag zeitweise eingestellt und vom Antragsteller jederzeit zurückgenommen werden.

    Dürfen Miteigentümer mitbieten?

    Ja.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • §§ 180 bis 185 ZVG

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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