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Lexikon · Familienrecht

Zugewinnausgleich: der Vermögensausgleich bei Scheidung

Der Zugewinnausgleich gleicht bei Scheidung im gesetzlichen Güterstand aus, was die Ehegatten während der Ehe unterschiedlich hinzugewonnen haben. Immobilien sind dabei oft der größte Posten.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

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Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
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FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Zugewinnausgleich einfach erklärt.

Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer den höheren Zugewinn hat, muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen (§ 1378 BGB). Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Stichtag für das Endvermögen ist bei Scheidung die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Für Immobilien werden oft zwei Werte benötigt: zum Tag der Heirat bzw. des Erwerbs und zum Stichtag des Endvermögens. Rückwirkende Bewertungen sind mit historischen Marktdaten der Gutachterausschüsse möglich.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Zugewinnausgleich

    Wird ein geerbtes Haus im Zugewinn berücksichtigt?

    Nur ein Wertzuwachs nach dem Erbfall. Der Wert beim Erbfall wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.

    Welcher Stichtag gilt?

    Für das Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags.

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    Quellen und Regelwerke
    • §§ 1373 bis 1384 BGB

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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