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Lexikon · Steuer

Kaufpreisaufteilung: Trennung von Grund und Gebäude

Die Kaufpreisaufteilung trennt den Kaufpreis einer Immobilie in den Anteil für Grund und Boden und den Anteil für das Gebäude. Nur der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Kaufpreisaufteilung einfach erklärt.

Grund und Boden nutzen sich nicht ab und sind deshalb nicht abschreibbar. Der Gesamtkaufpreis ist nach ständiger Rechtsprechung im Verhältnis der Verkehrswerte von Boden und Gebäude aufzuteilen. Eine vertragliche Aufteilung wird anerkannt, wenn sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Bei hohen Bodenwerten wie in Hamburg führt die Arbeitshilfe des BMF oft zu einem hohen Bodenanteil. Ein Gutachten kann einen höheren Gebäudeanteil begründen und so die jährliche AfA erhöhen.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Kaufpreisaufteilung

    Ist die Arbeitshilfe des BMF verbindlich?

    Nein, sie ist ein Hilfsmittel. Gerichte verlangen bei Zweifeln ein Gutachten.

    Kann die Aufteilung im Kaufvertrag festgelegt werden?

    Ja, sofern sie realistisch ist.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • § 7 Abs. 4 EStG
    • BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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