Start › Ratgeber › Steuer › Kaufpreisaufteilung

Ratgeber · Steuer

Kaufpreisaufteilung: Grund und Gebäude richtig trennen

Wer eine vermietete Immobilie kauft, kann nur den Gebäudeanteil abschreiben. Der Bodenanteil bleibt steuerlich unberücksichtigt. Gerade in Hamburg mit hohen Bodenwerten entscheidet die Aufteilung über viele tausend Euro Steuerersparnis.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Nur das Gebäude wird abgeschrieben

Grund und Boden nutzen sich nicht ab. Je höher der Bodenanteil, desto geringer die AfA.

Arbeitshilfe ist nicht bindend

Die Arbeitshilfe des BMF ist ein Hilfsmittel. Gerichte verlangen bei Zweifeln ein Gutachten.

Vertrag allein genügt nicht

Eine Aufteilung im Kaufvertrag wird anerkannt, wenn sie die Werte nicht grundlegend verfehlt.

Hohe Bodenwerte, großer Hebel

In Hamburger Innenstadtlagen kann der Bodenanteil nach Arbeitshilfe 60 Prozent und mehr erreichen.

Problem

Warum die Aufteilung so wichtig ist.

Ein Kaufpreis für eine vermietete Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus enthält immer zwei Teile: den Anteil am Grundstück und den Anteil am Gebäude. Nur das Gebäude kann nach § 7 Abs. 4 EStG abgeschrieben werden, je nach Baujahr mit zwei, zweieinhalb oder drei Prozent jährlich.

Das Finanzamt nutzt für die Aufteilung häufig die Arbeitshilfe des Bundesministeriums der Finanzen. Sie arbeitet mit Bodenrichtwerten und pauschalen Gebäudewerten. In Lagen mit hohen Bodenwerten führt das oft zu einem Bodenanteil, der die wirtschaftliche Realität nicht abbildet. Gerade bei Altbauwohnungen in Eppendorf, Winterhude oder Ottensen ist das ein bekanntes Problem.

Sie möchten Klarheit für Ihren Fall?Michael Steinbach ordnet Ihre Situation persönlich ein und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis.

Kurz anfragen
Methode

Wie richtig aufgeteilt wird.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist der Gesamtkaufpreis nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Boden und Gebäude aufzuteilen. Dabei sind die Verfahren der ImmoWertV anzuwenden. Bei vermieteten Objekten spielt das Ertragswertverfahren eine wichtige Rolle, bei Eigentumswohnungen oft das Vergleichswertverfahren mit gesonderter Ableitung des Bodenwertanteils.

Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass die Arbeitshilfe die gebotene Aufteilung nicht gewährleistet, wenn sie die Wahl der Bewertungsmethode auf das Sachwertverfahren verengt (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19). Bestreitet der Steuerpflichtige die Aufteilung substantiiert, muss das Finanzgericht in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen.

Aufteilung im Kaufvertrag

Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung ist grundsätzlich zu beachten, wenn sie nicht nur zum Schein getroffen wurde und die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt. Es lohnt sich, die Aufteilung schon vor dem Notartermin sachverständig vorzubereiten.

Praxis

Rechenbeispiel aus Hamburg.

ArbeitshilfeGutachten
Kaufpreis Altbauwohnung, 75 m²450.000 €450.000 €
Gebäudeanteil40 % = 180.000 €65 % = 292.500 €
AfA jährlich (2,5 % bei Baujahr vor 1925)4.500 €7.312 €
Mehr-AfA über 10 Jahre28.125 €

Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von rund 11.800 € in zehn Jahren. Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel; das Ergebnis hängt vom Einzelfall ab.

Neben der Aufteilung kann auch die Nutzungsdauer angegriffen werden. Ist das Gebäude älter und technisch verbraucht, kann ein Restnutzungsdauergutachten eine höhere jährliche AfA begründen. Beide Gutachten lassen sich kombinieren.

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung lohnt sich vor allem bei hohen Bodenrichtwerten, älteren Gebäuden und Kaufpreisen ab etwa 300.000 €. Häufig wird es mit einem Restnutzungsdauergutachten kombiniert.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

Schnell anfragen

Ihren Fall kurz schildern.

Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.

  • Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
  • Festpreis vor der Beauftragung
  • Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse

Lieber direkt sprechen? 040 228972049

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Wann erreiche ich Sie am besten?(erforderlich)
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg, png, heic, webp, doc, docx, Max. Dateigröße: 10 MB, Max. Dateien: 5.
    Fotos vom Schaden, Exposé oder andere Unterlagen. PDF oder Bilder, bis zu 5 Dateien. Alternativ können Sie einen Link in das Feld „Ihr Anliegen“ schreiben.
    Erfahrungen unserer Auftraggeber

    Was Auftraggeber über Gutachter Steinbach sagen.

    ★★★★★ 4,9 von 5 · über 60 Google-Bewertungen
    ★★★★★

    „Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

    Philip Herz · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

    Andreas Ammon · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

    Dora Goerke · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

    Torsten Schmid · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

    Eva Bruns · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

    Lilly Meyer · Google-Bewertung

    Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

    Häufige Fragen

    Fragen zur Kaufpreisaufteilung

    Muss das Finanzamt mein Gutachten akzeptieren?

    Ein qualifiziertes Gutachten kann das Finanzamt nicht einfach übergehen. Bei Streit entscheidet das Finanzgericht, das in der Regel selbst einen Sachverständigen beauftragt.

    Lohnt sich die Aufteilung auch für ältere Käufe?

    Für noch offene Bescheide ja. Bei bestandskräftigen Bescheiden ist eine Änderung meist nicht mehr möglich.

    Kann ich die Aufteilung im Kaufvertrag festlegen?

    Ja. Sie wird anerkannt, wenn sie realistisch ist. Ein vorab erstelltes Gutachten stärkt die Position.

    Kann das mit einem Restnutzungsdauergutachten kombiniert werden?

    Ja. Beide Gutachten wirken auf die Abschreibung und lassen sich in einem Auftrag erstellen.

    Was kostet ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung?

    Wir nennen Ihnen nach Sichtung der Unterlagen einen Festpreis. Als Orientierung: Verkehrswertgutachten ab 1.650 €, Restnutzungsdauergutachten ab 1.190 €.

    Weiterlesen

    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • § 7 Abs. 4 EStG
    • BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19
    • BFH, Urteil vom 16.09.2015, IX R 12/14
    • Arbeitshilfe des BMF zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
    • ImmoWertV 2021

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

    Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.

    Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.

    Jetzt Gutachter Steinbach anrufen 040 228972049 Hamburg & Norddeutschland