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Lexikon · Steuer

AfA: Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

Die AfA ist die steuerliche Abschreibung. Vermieter können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten absetzen.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

AfA einfach erklärt.

Gebäude im Privatvermögen werden linear abgeschrieben: mit 2,5 Prozent bei Fertigstellung vor 1925, mit 2 Prozent bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und mit 3 Prozent bei Fertigstellung ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG). Für bestimmte Neubauten wurde zeitweise eine degressive AfA eingeführt. Weist der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, kann eine entsprechend höhere AfA angesetzt werden.

Bemessungsgrundlage ist nur der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten, nicht der Bodenanteil.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Zwei Stellschrauben erhöhen die AfA: ein höherer Gebäudeanteil durch eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung und eine kürzere Nutzungsdauer durch ein Restnutzungsdauergutachten. Beide lassen sich kombinieren. Unser Abschreibungsrechner zeigt die Größenordnung.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff AfA

    Wie hoch ist die AfA für ein Haus von 1960?

    Linear 2 Prozent jährlich, sofern keine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird.

    Kann ich den Bodenanteil abschreiben?

    Nein. Grund und Boden nutzen sich nicht ab.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • § 7 Abs. 4 und 5a EStG

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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