AfA: Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
Die AfA ist die steuerliche Abschreibung. Vermieter können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten absetzen.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenAfA einfach erklärt.
Gebäude im Privatvermögen werden linear abgeschrieben: mit 2,5 Prozent bei Fertigstellung vor 1925, mit 2 Prozent bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und mit 3 Prozent bei Fertigstellung ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG). Für bestimmte Neubauten wurde zeitweise eine degressive AfA eingeführt. Weist der Steuerpflichtige eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, kann eine entsprechend höhere AfA angesetzt werden.
Bemessungsgrundlage ist nur der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten, nicht der Bodenanteil.
Was das in der Praxis bedeutet.
Zwei Stellschrauben erhöhen die AfA: ein höherer Gebäudeanteil durch eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung und eine kürzere Nutzungsdauer durch ein Restnutzungsdauergutachten. Beide lassen sich kombinieren. Unser Abschreibungsrechner zeigt die Größenordnung.
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Fragen zum Begriff AfA
Wie hoch ist die AfA für ein Haus von 1960?
Linear 2 Prozent jährlich, sofern keine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen wird.
Kann ich den Bodenanteil abschreiben?
Nein. Grund und Boden nutzen sich nicht ab.
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- § 7 Abs. 4 und 5a EStG
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.