Start › Lexikon › Alterswertminderung
Alterswertminderung: der Wertverlust durch Alter
Die Alterswertminderung bildet ab, dass ein Gebäude mit zunehmendem Alter an Wert verliert. Im Sachwertverfahren wird sie von den Herstellungskosten abgezogen.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenAlterswertminderung einfach erklärt.
Nach der ImmoWertV wird die Alterswertminderung linear ermittelt: Der Gebäudesachwert wird im Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer gemindert. Ein Haus mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer und 40 Jahren Restnutzungsdauer hat also eine Alterswertminderung von 50 Prozent.
Die Alterswertminderung erfasst den gewöhnlichen Verschleiß. Schäden und Instandhaltungsstau, die über das altersübliche Maß hinausgehen, werden gesondert als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale abgezogen.
Was das in der Praxis bedeutet.
Ein typischer Fehler ist, Mängel doppelt zu berücksichtigen, einmal über eine verkürzte Restnutzungsdauer und einmal als Abzug. Ein sauberes Gutachten trennt beides nachvollziehbar.
Frage zu Ihrer Immobilie stellen.
Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.
- Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
- Festpreis vor der Beauftragung
- Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse
Lieber direkt sprechen? 040 228972049
Fragen zum Begriff Alterswertminderung
Wie wird die Alterswertminderung berechnet?
Linear nach dem Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer.
Sind Schäden in der Alterswertminderung enthalten?
Nur der übliche Verschleiß. Darüber hinausgehende Schäden werden gesondert berücksichtigt.
Passende Leistungen und Seiten.
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.
Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.