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Lexikon · Immobilienbewertung

Auflassungsvormerkung: die Sicherung des Käufers

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung, bis er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
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FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Auflassungsvormerkung einfach erklärt.

Zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung vergehen oft Wochen oder Monate. In dieser Zeit könnte der Verkäufer das Grundstück belasten oder an einen Dritten verkaufen. Die Vormerkung nach § 883 BGB schützt den Käufer: Spätere Verfügungen sind ihm gegenüber unwirksam.

Die Eintragung der Vormerkung ist üblicherweise Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Der Notar beantragt die Vormerkung direkt nach Vertragsschluss. In Abteilung II wird sie zugunsten des Käufers eingetragen und nach der Umschreibung gelöscht. Bei einer Bewertung im laufenden Verkauf weist eine eingetragene Vormerkung auf einen bereits geschlossenen Vertrag hin.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Auflassungsvormerkung

    Wann wird die Vormerkung gelöscht?

    Mit der Eintragung des Käufers als Eigentümer.

    Muss ich den Kaufpreis vor der Vormerkung zahlen?

    In der Regel nicht. Die Fälligkeit setzt die Eintragung voraus.

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    Quellen und Regelwerke
    • §§ 883 bis 888 BGB

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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