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Lexikon · Immobilienbewertung

Bruttogrundfläche: die Bezugsgröße für Baukosten

Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen eines Gebäudes einschließlich Konstruktion. Sie ist Bezugsgröße der Normalherstellungskosten im Sachwertverfahren.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Bruttogrundfläche einfach erklärt.

Die Bruttogrundfläche (BGF) wird nach DIN 277 ermittelt und umfasst alle Grundrissebenen eines Gebäudes mit ihren äußeren Maßen, also einschließlich Wänden. Für die Wertermittlung zählen die Bereiche a (überdeckt und allseitig umschlossen) und b (überdeckt, nicht allseitig umschlossen); nicht überdeckte Bereiche wie Dachterrassen bleiben außen vor.

Die BGF ist deutlich größer als die Wohnfläche, weil sie Wände, Keller und nicht ausgebaute Dachgeschosse einschließt.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Im Sachwertverfahren werden die Normalherstellungskosten je Quadratmeter BGF angesetzt. Eine ungenaue BGF wirkt sich deshalb direkt auf den Wert aus. Bei älteren Häusern ohne vollständige Pläne ermittelt der Sachverständige die BGF aus einem Aufmaß.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Bruttogrundfläche

    Ist die Bruttogrundfläche dasselbe wie die Wohnfläche?

    Nein. Die BGF umfasst auch Wände, Keller und Nebenflächen.

    Wozu braucht man die BGF?

    Vor allem für das Sachwertverfahren und die Baukostenplanung.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • DIN 277
    • ImmoWertV 2021, Anlage 4

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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