Wohnfläche: nach Wohnflächenverordnung berechnet
Die Wohnfläche ist die Summe der Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie ist eine der wichtigsten Größen für Preis, Miete und Bewertung.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenWohnfläche einfach erklärt.
Für Wohnraum wird die Wohnfläche üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zählen voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Keller, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.
Was das in der Praxis bedeutet.
In Exposés weichen Flächenangaben häufig von der tatsächlichen Wohnfläche ab, etwa wenn ausgebaute Dachgeschosse ohne Genehmigung oder Souterrainräume in Bremer Häusern mitgezählt werden. Für Bewertung, Kaufpreis und Grundsteuer in Hamburg und Niedersachsen ist eine korrekte Fläche wichtig. Ein Aufmaß schafft Sicherheit.
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Fragen zum Begriff Wohnfläche
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein, außer er ist als Aufenthaltsraum genehmigt und entsprechend ausgestattet.
Wie wird ein Balkon angerechnet?
In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Passende Leistungen und Seiten.
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- DIN 277
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.