Start › Lexikon › Wohnfläche

Lexikon · Immobilienbewertung

Wohnfläche: nach Wohnflächenverordnung berechnet

Die Wohnfläche ist die Summe der Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie ist eine der wichtigsten Größen für Preis, Miete und Bewertung.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Wohnfläche einfach erklärt.

Für Wohnraum wird die Wohnfläche üblicherweise nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zählen voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte angerechnet. Keller, Heizungsräume und Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

In Exposés weichen Flächenangaben häufig von der tatsächlichen Wohnfläche ab, etwa wenn ausgebaute Dachgeschosse ohne Genehmigung oder Souterrainräume in Bremer Häusern mitgezählt werden. Für Bewertung, Kaufpreis und Grundsteuer in Hamburg und Niedersachsen ist eine korrekte Fläche wichtig. Ein Aufmaß schafft Sicherheit.

Schnell anfragen

Frage zu Ihrer Immobilie stellen.

Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.

  • Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
  • Festpreis vor der Beauftragung
  • Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse

Lieber direkt sprechen? 040 228972049

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Name(erforderlich)
Wann erreiche ich Sie am besten?(erforderlich)
Ziehe Dateien hier her oder
Akzeptierte Dateitypen: pdf, jpg, jpeg, png, heic, webp, doc, docx, Max. Dateigröße: 10 MB, Max. Dateien: 5.
    Fotos vom Schaden, Exposé oder andere Unterlagen. PDF oder Bilder, bis zu 5 Dateien. Alternativ können Sie einen Link in das Feld „Ihr Anliegen“ schreiben.
    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Wohnfläche

    Zählt der Keller zur Wohnfläche?

    Nein, außer er ist als Aufenthaltsraum genehmigt und entsprechend ausgestattet.

    Wie wird ein Balkon angerechnet?

    In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

    Weiterlesen

    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
    • DIN 277

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

    Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.

    Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.

    Jetzt Gutachter Steinbach anrufen 040 228972049 Hamburg & Norddeutschland