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Zugewinnausgleich: der Vermögensausgleich bei Scheidung
Der Zugewinnausgleich gleicht bei Scheidung im gesetzlichen Güterstand aus, was die Ehegatten während der Ehe unterschiedlich hinzugewonnen haben. Immobilien sind dabei oft der größte Posten.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenZugewinnausgleich einfach erklärt.
Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten sein Anfangsvermögen übersteigt (§ 1373 BGB). Wer den höheren Zugewinn hat, muss die Hälfte des Überschusses ausgleichen (§ 1378 BGB). Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Stichtag für das Endvermögen ist bei Scheidung die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Was das in der Praxis bedeutet.
Für Immobilien werden oft zwei Werte benötigt: zum Tag der Heirat bzw. des Erwerbs und zum Stichtag des Endvermögens. Rückwirkende Bewertungen sind mit historischen Marktdaten der Gutachterausschüsse möglich.
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Fragen zum Begriff Zugewinnausgleich
Wird ein geerbtes Haus im Zugewinn berücksichtigt?
Nur ein Wertzuwachs nach dem Erbfall. Der Wert beim Erbfall wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.
Welcher Stichtag gilt?
Für das Endvermögen die Zustellung des Scheidungsantrags.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 1373 bis 1384 BGB
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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