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Ratgeber · Erben

Geerbtes Haus: Sanierung und Nachrüstpflichten

Wer ein älteres Haus erbt, übernimmt nicht nur Steine und Grundstück, sondern auch Pflichten. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt nach einem Eigentümerwechsel bestimmte Nachrüstungen innerhalb von zwei Jahren. Wer die Kosten früh kennt, kann besser entscheiden, ob er behält, saniert oder verkauft.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
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17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Zwei Jahre Zeit

Nach dem Eigentümerwechsel durch Erbfall haben neue Eigentümer in der Regel zwei Jahre Zeit für die Nachrüstpflichten aus dem GEG.

Drei Kernpflichten

Oberste Geschossdecke oder Dach dämmen, ungedämmte Leitungen dämmen und sehr alte Standardheizkessel außer Betrieb nehmen.

Mehr als Energie

Feuchte Keller, Elektrik, Wasserleitungen und Schadstoffe sind oft teurer als die gesetzlichen Pflichten.

Erst prüfen, dann planen

Eine Begutachtung zeigt, was dringend ist und was warten kann. Das schützt vor Fehlinvestitionen.

Pflichten

Was das GEG nach dem Erbfall verlangt.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Pflichten, die für bestimmte Bestandsgebäude gelten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, greifen sie erst mit dem Eigentümerwechsel. Genau das passiert beim Erbfall: Der neue Eigentümer muss die Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umsetzen.

  • Oberste Geschossdecke: Ungedämmte oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen gedämmt werden, alternativ das darüberliegende Dach (§ 47 GEG).
  • Leitungen: Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen sind zu dämmen (§ 71 GEG).
  • Heizkessel: Öl- und Gaskessel mit konstanter Kesseltemperatur, die älter als 30 Jahre sind, dürfen grundsätzlich nicht weiter betrieben werden (§ 72 GEG). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen.

Für neue Heizungen gelten die Anforderungen des GEG an erneuerbare Energien. Die Regeln sind politisch in Bewegung; vor einer Investition sollte der aktuelle Stand geprüft werden.

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Kurz anfragen
Zustand

Was neben dem GEG auf Erben zukommt.

Die gesetzlichen Nachrüstpflichten sind meist überschaubar. Teurer wird es, wenn das Haus über Jahrzehnte nur das Nötigste bekommen hat. Bei Häusern aus den 1950er bis 1970er Jahren im Norden sehen wir in der Praxis immer wieder dieselben Themen.

BauteilTypischer Befund im NordenBedeutung
KellerFeuchte Wände, Ausblühungen, hoher Grundwasserstand in Marsch- und ElbnäheAbdichtung nach DIN 18533 oft aufwendig
FassadeAusgewaschene Klinkerfugen, korrodierte Drahtanker, SchlagregenFugensanierung, Ankerprüfung
DachAlte Eindeckung, fehlende Unterspannbahn, Reetdach mit Moos und DurchfeuchtungHohe Einzelinvestition
ElektrikZweiadrige Leitungen ohne Schutzleiter, fehlender FI-SchutzSicherheitsrelevant
Wasser und AbwasserVerzinkte Stahlleitungen, alte Steinzeug- oder GussrohreKamerabefahrung sinnvoll
SchadstoffeAsbestzementplatten, alte Bodenbeläge, HolzschutzmittelFachgerechte Entsorgung
Kosten

Wie Sie die Kosten realistisch einschätzen.

Bevor Angebote eingeholt werden, sollte klar sein, welche Maßnahmen technisch nötig sind und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind. Eine Dachdämmung ohne vorherige Prüfung der Dachkonstruktion kann ebenso Geld verschwenden wie eine neue Heizung, die für das ungedämmte Haus falsch dimensioniert ist.

Landesrecht im Norden

Neben dem GEG kann Landesrecht weitere Pflichten enthalten. In Hamburg sieht das Hamburgische Klimaschutzgesetz unter anderem eine Solarpflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut vor. Auch das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein enthält eigene Vorgaben. Vor größeren Arbeiten an Dach oder Heizung sollte die aktuelle Fassung geprüft werden.

Für die Entscheidung zwischen Behalten und Verkaufen ist entscheidend, wie sich Sanierungskosten und Wertsteigerung zueinander verhalten. Ein Sachverständiger kann beides einschätzen: die Kosten aus der bautechnischen Begutachtung und den Wert vor und nach der Sanierung aus der Wertermittlung.

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Vor einer Sanierung lohnt sich eine Begutachtung des gesamten Hauses. Sie zeigt, welche Mängel vorhanden sind, welche Maßnahmen dringend sind und in welcher Größenordnung die Kosten liegen. Bei Feuchtigkeit oder Schimmel klärt ein Schaden- bzw. Schimmelgutachten die Ursache, bevor saniert wird.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

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    „Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

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    „Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

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    „Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

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    „Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

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    „Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

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    Häufige Fragen

    Fragen zu Sanierung und GEG

    Gelten die Nachrüstpflichten auch, wenn ich das Haus verkaufe?

    Die Pflicht trifft den jeweiligen Eigentümer. Verkaufen Sie innerhalb der Frist, geht sie mit dem neuen Eigentumsübergang auf den Käufer über, für den eine eigene Zweijahresfrist beginnt.

    Muss ich meine alte Gasheizung sofort austauschen?

    Nein, nicht automatisch. Betroffen sind nur Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen weiter betrieben werden.

    Zählt eine Dachdämmung statt der Geschossdeckendämmung?

    Ja. Statt der obersten Geschossdecke kann auch das darüberliegende Dach gedämmt werden.

    Wann lohnt sich eine Begutachtung vor der Sanierung?

    Immer dann, wenn mehrere Bauteile betroffen sind oder Feuchtigkeit im Spiel ist. Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen spart oft mehr als die Begutachtung kostet.

    Was kostet eine Begutachtung des Hauses?

    Eine Hauskaufberatung bzw. Zustandsbegutachtung kostet ab 799 €, ein Bauschadengutachten ab 499 €, jeweils inkl. MwSt. Den Festpreis nennen wir vorab.

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    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • Gebäudeenergiegesetz (GEG), insbesondere §§ 47, 71, 72, 80, 102, 108
    • Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
    • Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG)
    • DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
    • WTA-Merkblatt 4-6 Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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