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Ratgeber · Erben

Geerbtes Haus: verkaufen oder behalten?

Ob Sie das geerbte Haus verkaufen, vermieten oder selbst einziehen, ist eine persönliche Entscheidung. Sie wird aber leichter, wenn drei Zahlen auf dem Tisch liegen: der realistische Marktwert, die Kosten für den nötigen Instandhaltungsrückstau und die steuerlichen Folgen der jeweiligen Variante.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Erst Fakten, dann Gefühl

Emotionale Bindung ist legitim. Sie sollte aber auf einer realistischen Einschätzung von Wert und Kosten aufbauen.

Sanierungskosten entscheiden

Ein Haus mit hohem Rückstau kann als Mietobjekt unwirtschaftlich sein, als Eigenheim nach Sanierung aber sehr attraktiv.

Steuer im Blick

Familienheimbefreiung, Spekulationsfrist und Abschreibung wirken je nach Variante sehr unterschiedlich.

Zeit ist ein Faktor

Leerstand kostet Geld und schadet der Substanz. Eine Entscheidung innerhalb weniger Monate ist meist sinnvoll.

Varianten

Drei Wege im Vergleich.

Selbst nutzenVermietenVerkaufen
KapitalbedarfSanierung nach eigenem AnspruchSanierung auf vermietbaren StandardGering, ggf. Räumung
Laufender AufwandInstandhaltungVerwaltung, Mieterwechsel, InstandhaltungKeiner nach Übergabe
Steuerlicher VorteilFamilienheim kann steuerfrei bleibenAbschreibung, WerbungskostenGewinn im Erbfall meist steuerfrei, Fristen beachten
RisikoUnterschätzte SanierungskostenMietausfall, Mietrecht, KostenVerkauf unter Wert bei falschem Preis

In Hamburg und den gefragten Lagen von Bremen, Kiel und Lübeck ist die Nachfrage nach Einfamilienhäusern weiterhin stabil, auch wenn Käufer heute genauer auf Energiezustand und Sanierungsbedarf achten als vor einigen Jahren. In ländlichen Regionen des nördlichen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins kann die Vermarktung dagegen länger dauern.

Sie möchten Klarheit für Ihren Fall?Michael Steinbach ordnet Ihre Situation persönlich ein und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis.

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Zahlen

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Der Marktwert

Er ist die Basis jeder Variante: als möglicher Verkaufserlös, als Beleihungsgrundlage für eine Sanierungsfinanzierung oder als Bezugsgröße für die Mietrendite. Eine Wertermittlung liefert ihn auf Grundlage von Besichtigung, Bodenrichtwert und Daten des Gutachterausschusses.

Der Sanierungsbedarf

Viele Erben unterschätzen ihn. Ein Haus aus den 1960er Jahren mit Originalfenstern, alter Heizung und feuchtem Keller kann leicht einen sechsstelligen Betrag erfordern, bevor es heutigen Ansprüchen genügt. Eine Begutachtung trennt dringende von wünschenswerten Maßnahmen.

Die Wirtschaftlichkeit der Vermietung

Bei Vermietung zählt, ob die erzielbare Miete nach Abzug von Kosten, Rücklagen und Finanzierung eine sinnvolle Rendite ergibt. In Hamburg gilt die Mietpreisbremse; die zulässige Miete bei Wiedervermietung ist dadurch begrenzt. Das sollte vor einer teuren Sanierung bedacht werden.

Steuer

Steuerliche Folgen je nach Variante.

Selbstnutzung: Kinder und Ehegatten können das Familienheim erbschaftsteuerfrei übernehmen, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und zehn Jahre bewohnen; bei Kindern gilt die Befreiung bis 200 m² Wohnfläche. Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend, außer bei zwingenden Gründen.

Verkauf: Ein Veräußerungsgewinn ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen. Erben treten dabei in die Anschaffung des Erblassers ein. Hat der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren erworben, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Eine Ausnahme gilt bei Selbstnutzung im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren.

Vermietung: Erben setzen die Abschreibung des Erblassers fort. Ist das Gebäude älter und die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer als typisiert, kann ein Restnutzungsdauergutachten eine höhere Abschreibung begründen.

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Für die Entscheidung helfen zwei Leistungen zusammen: eine Wertermittlung für den Marktwert und eine Zustandsbegutachtung für die Sanierungskosten. Wird vermietet, kann ein Restnutzungsdauergutachten die steuerliche Abschreibung verbessern.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

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    Erfahrungen unserer Auftraggeber

    Was Auftraggeber über Gutachter Steinbach sagen.

    ★★★★★ 4,9 von 5 · über 60 Google-Bewertungen
    ★★★★★

    „Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

    Philip Herz · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

    Andreas Ammon · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

    Dora Goerke · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

    Torsten Schmid · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

    Eva Bruns · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

    Lilly Meyer · Google-Bewertung

    Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

    Häufige Fragen

    Fragen zur Entscheidung

    Muss ich das geerbte Haus innerhalb einer Frist verkaufen?

    Nein. Es gibt keine Verkaufsfrist. Steuerliche Fristen wie die zehnjährige Selbstnutzung beim Familienheim oder die Spekulationsfrist sollten Sie aber kennen.

    Ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerfrei?

    Meist ja, wenn der Erblasser das Haus vor mehr als zehn Jahren erworben hat. Maßgeblich ist sein Anschaffungszeitpunkt.

    Lohnt sich eine Sanierung vor dem Verkauf?

    Selten in vollem Umfang. Kleinere Maßnahmen wie Räumung und Reinigung zahlen sich aus, umfangreiche Sanierungen bringen beim Verkauf oft weniger, als sie kosten.

    Was ist, wenn sich die Miterben nicht einig sind?

    Dann hilft zunächst ein neutraler Wert. Mehr dazu im Artikel zur Erbengemeinschaft.

    Was kostet die Bewertung?

    Die Wertermittlung kostet ab 999 €, die Zustandsbegutachtung ab 799 €, jeweils inkl. MwSt. Den Festpreis erhalten Sie vorab.

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    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG
    • § 23 EStG
    • § 556d BGB, Hamburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung
    • § 7 Abs. 4 EStG (Abschreibung)

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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