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Pflichtteilsergänzung: die Zehnjahresfrist richtig verstehen

Wer zu Lebzeiten ein Haus verschenkt, verringert den Nachlass. Damit Pflichtteilsberechtigte dadurch nicht leer ausgehen, gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Wert der Immobilie und davon ab, wie lange die Schenkung zurückliegt.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
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17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Zehn Jahre, jedes Jahr zehn Prozent weniger

Im ersten Jahr zählt die Schenkung voll, danach wird sie jährlich um ein Zehntel weniger berücksichtigt.

Frist kann ruhen

Bei vorbehaltenem Nießbrauch oder Schenkung an den Ehegatten beginnt die Frist oft nicht zu laufen.

Niederstwertprinzip

Maßgeblich ist der niedrigere Wert aus Schenkungszeitpunkt (indexiert) und Erbfall.

Zwei Stichtage

Für die Berechnung werden häufig zwei Bewertungen benötigt.

Abschmelzung

Wie das Abschmelzmodell funktioniert.

Seit 2010 wird eine Schenkung nicht mehr nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip behandelt. Sie wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in voller Höhe berücksichtigt, innerhalb jedes weiteren Jahres um ein Zehntel weniger. Nach zehn Jahren bleibt sie unberücksichtigt.

Zeit zwischen Schenkung und ErbfallBerücksichtigter AnteilBei 400.000 € Hauswert
unter 1 Jahr100 %400.000 €
1 bis 2 Jahre90 %360.000 €
4 bis 5 Jahre60 %240.000 €
8 bis 9 Jahre20 %80.000 €
über 10 Jahre0 %0 €

Vom berücksichtigten Betrag erhält der Pflichtteilsberechtigte seine Pflichtteilsquote. Hat die Mutter einem von zwei Kindern ein Haus geschenkt und das andere enterbt, beträgt die Quote ein Viertel.

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Kurz anfragen
Frist

Wann die Frist nicht anläuft.

Die Zehnjahresfrist beginnt erst, wenn der Schenker den Gegenstand wirtschaftlich aus der Hand gegeben hat. Behält er sich den Nießbrauch am ganzen Haus vor, nutzt er es also weiter wie ein Eigentümer, hat er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch keine „Leistung“ erbracht. Die Frist läuft dann nicht an.

Bei einem Wohnungsrecht kommt es auf den Umfang an. Ein Wohnungsrecht an einer Einliegerwohnung im Souterrain eines Bremer Hauses kann den Fristbeginn unberührt lassen, ein Wohnungsrecht am ganzen Haus kann ihn hindern. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist nicht vor Auflösung der Ehe.

Praxisfolge

Viele Übertragungen, die in der Familie als „längst erledigt“ gelten, sind im Erbfall noch voll ergänzungspflichtig. Wer pflichtteilsberechtigt ist, sollte den Übertragungsvertrag genau prüfen lassen.

Wert

Welcher Wert gilt.

Für Grundstücke gilt das Niederstwertprinzip. Der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung wird mit dem Verbraucherpreisindex auf den Erbfall hochgerechnet und mit dem Wert zum Erbfall verglichen. Der niedrigere Wert ist maßgeblich.

Vorbehaltene Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht werden beim Wert zum Schenkungszeitpunkt abgezogen, wenn dieser Zeitpunkt maßgeblich ist. Der Sachverständige muss also häufig zwei Verkehrswerte ermitteln und den Kapitalwert des Rechts bestimmen. Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen stehen dafür die historischen Marktdaten der Gutachterausschüsse zur Verfügung.

Die Wertentwicklung im Norden war in den letzten 15 Jahren erheblich. Ein Haus in Hamburg-Volksdorf, das 2012 verschenkt wurde, kann heute ein Vielfaches wert sein. Ob der damalige oder der heutige Wert gilt, macht deshalb oft den größten Unterschied.

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Für die Pflichtteilsergänzung wird meist ein Verkehrswertgutachten zu zwei Stichtagen benötigt, ergänzt um die Bewertung vorbehaltener Rechte. Pflichtteilsberechtigte können die Ermittlung nach § 2314 BGB verlangen.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

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    „Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

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    „Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

    Lilly Meyer · Google-Bewertung

    Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

    Häufige Fragen

    Fragen zur Pflichtteilsergänzung

    Wie lange können Geschwister Pflichtteilsergänzung verlangen?

    Grundsätzlich für Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall, mit jährlicher Abschmelzung um zehn Prozent. Läuft die Frist nicht an, etwa bei Nießbrauch, auch darüber hinaus.

    Beginnt die Frist mit der Grundbucheintragung?

    In der Regel ja, sofern sich der Schenker keine umfassenden Nutzungsrechte vorbehalten hat.

    Welcher Wert gilt bei einem verschenkten Haus?

    Der niedrigere Wert aus dem indexierten Wert zum Schenkungszeitpunkt und dem Wert zum Erbfall.

    Gegen wen richtet sich der Anspruch?

    Zunächst gegen den Erben. Reicht der Nachlass nicht aus, unter Umständen gegen den Beschenkten.

    Was kostet ein Gutachten zu zwei Stichtagen?

    Das Verkehrswertgutachten beginnt bei 1.650 € inkl. MwSt.; für den zweiten Stichtag nennen wir vorab einen Festpreis.

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    Quellen und Regelwerke
    • §§ 2314, 2325, 2329 BGB
    • BGH, Urteil vom 27.04.1994, IV ZR 132/93
    • Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts
    • ImmoWertV 2021

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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