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Ratgeber · Erben

Pflichtteil und Immobilie: auf den richtigen Wert kommt es an

Wer enterbt wurde, hat Anspruch auf den Pflichtteil, und zwar in Geld. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, entscheidet ihr Wert über die Höhe der Zahlung. Genau hier entstehen die meisten Konflikte zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

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Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
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Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Geld statt Anteil

Der Pflichtteil ist ein Zahlungsanspruch gegen die Erben, kein Anteil am Haus. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wert am Todestag

Berechnet wird mit dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls, nicht mit einem späteren Verkaufspreis oder einem Wunschwert.

Recht auf Wertermittlung

Pflichtteilsberechtigte können verlangen, dass der Wert der Immobilie ermittelt wird. Die Kosten trägt der Nachlass.

Beide Seiten profitieren

Ein nachvollziehbares Gutachten beendet oft den Streit, bevor ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Anspruch

Wer einen Pflichtteil verlangen kann.

Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, die Eltern des Verstorbenen (§ 2303 BGB). Voraussetzung ist, dass sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Ein Beispiel: Die verwitwete Mutter setzt eine Tochter als Alleinerbin ein, der Sohn geht leer aus. Gesetzlich hätten beide je die Hälfte geerbt. Der Pflichtteil des Sohnes beträgt damit ein Viertel des Nachlasswertes. Besteht der Nachlass im Wesentlichen aus einem Haus in Hamburg-Rahlstedt, hängt die Zahlung fast vollständig vom Wert dieses Hauses ab.

Der Interessenkonflikt

Die Erbin hat ein Interesse an einem niedrigen Wert, der Pflichtteilsberechtigte an einem hohen. Eine Bewertung, die nur eine Seite beauftragt und nicht nachvollziehbar begründet, wird deshalb selten akzeptiert. Entscheidend ist eine Herleitung, die jeder prüfen kann.

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Kurz anfragen
Wert

Wie der Wert bestimmt wird.

Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB). Der Sachverständige ermittelt ihn nach der ImmoWertV und bewertet den Zustand zum Todestag. Wurde das Haus seitdem renoviert oder ist es verfallen, bleibt das außer Betracht.

Wenn das Haus schnell verkauft wurde

Wird die Immobilie zeitnah nach dem Erbfall im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft, ziehen Gerichte den erzielten Kaufpreis regelmäßig als Maßstab heran. Ein deutlich späterer Verkauf hat dagegen nur begrenzte Aussagekraft, weil sich Markt und Zustand verändert haben können.

Typische Streitpunkte

  • Höhe des Instandhaltungsstaus und der Sanierungskosten
  • Ansatz der Restnutzungsdauer bei älteren Gebäuden
  • Marktanpassung im Sachwertverfahren (Sachwertfaktor)
  • Belastungen im Grundbuch wie Wohnrechte oder Nießbrauch
  • Flächenangaben, die nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen

Gerade bei Häusern im Norden, deren Keller im Grundwasser stehen oder deren Klinkerfassade saniert werden muss, kann die bautechnische Einschätzung den Wert um fünf- bis sechsstellige Beträge verschieben.

Vorgehen

So gehen Erben und Berechtigte sinnvoll vor.

Der Pflichtteilsberechtigte verlangt zunächst Auskunft über den Bestand des Nachlasses, auf Wunsch durch ein notarielles Nachlassverzeichnis. Zusätzlich kann er die Ermittlung des Wertes der Immobilie verlangen (§ 2314 BGB). Erben sollten darauf vorbereitet sein und die Unterlagen früh zusammenstellen.

Praxis im Norden

Die Bodenrichtwerte sind über BORIS Hamburg, das Geoportal Bremen, DANord für Schleswig-Holstein und BORIS Niedersachsen öffentlich einsehbar. Für ein belastbares Gutachten genügen sie allein nicht; es braucht zusätzlich die Kaufpreise und Marktanpassungsfaktoren der Gutachterausschüsse und eine Besichtigung.

Sinnvoll ist es, wenn sich beide Seiten auf einen Sachverständigen einigen. Das spart ein zweites Gutachten und erhöht die Akzeptanz. Gelingt das nicht, kann ein privat beauftragtes Gutachten im Prozess als qualifizierter Parteivortrag dienen; das Gericht bestellt dann meist einen eigenen Sachverständigen.

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Beim Pflichtteil ist fast immer ein ausführliches Verkehrswertgutachten sinnvoll, weil zwei Parteien mit gegensätzlichen Interessen den Wert prüfen. Eine Wertermittlung kann vorab helfen, die eigene Position einzuschätzen, bevor Forderungen gestellt oder Angebote gemacht werden.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Pflichtteil

    Wie hoch ist der Pflichtteil?

    Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Quote hängt von Familienstand und Anzahl der Kinder ab.

    Kann ich als Pflichtteilsberechtigter ein Gutachten verlangen?

    Ja. Nach § 2314 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. Die Kosten trägt der Nachlass.

    Gilt ein späterer Verkaufspreis?

    Ein zeitnah zum Erbfall erzielter Marktpreis wird oft herangezogen. Bei größerem Abstand ist er nur eingeschränkt aussagekräftig.

    Was ist, wenn das Haus mit einem Wohnrecht belastet ist?

    Ein Wohnrecht oder Nießbrauch, das mit dem Tod des Erblassers erlischt, mindert den Wert nicht. Rechte zugunsten Dritter, die bestehen bleiben, werden dagegen wertmindernd berücksichtigt.

    Was kostet ein Gutachten für den Pflichtteil?

    Das Verkehrswertgutachten kostet ab 1.650 € inkl. MwSt. Den Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung.

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    Quellen und Regelwerke
    • §§ 2303, 2311, 2314, 2325 BGB
    • §§ 195, 199 BGB (Verjährung)
    • § 194 BauGB, ImmoWertV 2021
    • Bodenrichtwertportale BORIS Hamburg, Geoportal Bremen, DANord, BORIS Niedersachsen

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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