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Ratgeber · Erben

Haus geerbt: den Wert richtig ermitteln

Nach einem Erbfall wird der Wert der Immobilie gleich mehrfach gebraucht: für die Erbschaftsteuer, für die Aufteilung unter Miterben und oft für Pflichtteilsansprüche. Welche Bewertung Sie brauchen, hängt davon ab, wer den Wert am Ende anerkennen muss.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
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17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Stichtag ist der Todestag

Maßgeblich ist der Wert am Tag des Erbfalls. Spätere Preisänderungen oder Schäden nach dem Stichtag spielen für Steuer und Pflichtteil grundsätzlich keine Rolle.

Drei Empfänger, drei Anforderungen

Finanzamt, Miterben und Pflichtteilsberechtigte prüfen den Wert unterschiedlich streng. Die Bewertung muss zum strengsten Empfänger passen.

Zustand entscheidet mit

Gerade bei Elternhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren mindern Sanierungsstau und Nachrüstpflichten den Wert spürbar.

Erst klären, dann beauftragen

Ein kurzes Vorgespräch klärt, ob eine Wertermittlung reicht oder ein ausführliches Gutachten nötig ist.

Zweck

Wofür der Wert gebraucht wird.

Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Zahl in der Nachlassaufstellung. Meist hängt an seinem Wert eine Entscheidung: Wer übernimmt das Haus, wie viel muss an Geschwister gezahlt werden, wie hoch fällt die Erbschaftsteuer aus? Deshalb beginnt jede sinnvolle Bewertung mit der Frage nach dem Zweck.

ZweckWer prüft den Wert?Passende Bewertung
Orientierung, Verkauf oder BehaltenSie selbstWertermittlung
Einigung unter Miterben ohne StreitMiterbenWertermittlung, bei Uneinigkeit Gutachten
Pflichtteil berechnenPflichtteilsberechtigte, ggf. GerichtVerkehrswertgutachten
Niedrigeren Wert beim Finanzamt nachweisenFinanzamtVerkehrswertgutachten nach § 198 BewG

Wer die Bewertung zunächst für die eigene Entscheidung braucht, kommt mit einer Wertermittlung gut aus. Wird später ein Streit absehbar, lässt sich darauf aufbauen. Umgekehrt ist es unwirtschaftlich, für eine reine Familienentscheidung sofort ein umfangreiches Gutachten zu beauftragen.

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Kurz anfragen
Bewertung

Wie der Wert ermittelt wird.

Grundlage ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB, ermittelt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern steht meist das Sachwertverfahren im Vordergrund, bei Eigentumswohnungen das Vergleichswertverfahren, bei vermieteten Mehrfamilienhäusern das Ertragswertverfahren.

Was bei Erbimmobilien typisch ist

Viele geerbte Häuser wurden über Jahrzehnte von einer Person bewohnt und nur so weit instand gehalten wie nötig. Ein Sachverständiger muss deshalb genau hinsehen: Wie alt sind Dach, Fenster, Heizung und Leitungen? Gibt es Feuchtigkeit im Keller, Risse oder Holzschäden? Diese Punkte fließen als Abschläge für Instandhaltungsstau oder als verkürzte Restnutzungsdauer in die Berechnung ein.

Unterlagen, die Sie bereithalten sollten

  • Grundbuchauszug und Flurkarte
  • Baupläne, Baugenehmigung und Wohnflächenberechnung, soweit vorhanden
  • Nachweise über Modernisierungen mit Jahr und Umfang
  • Bei Vermietung: Mietverträge und Nebenkostenabrechnung
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen

Fehlen Unterlagen, lassen sich viele davon über das Bauamt, das Grundbuchamt oder die Hausverwaltung beschaffen. Das kostet Zeit, sollte aber vor der Besichtigung angestoßen werden.

Im Norden

Was in Hamburg und Umgebung den Wert prägt.

Der norddeutsche Bestand hat Eigenheiten, die bei der Bewertung einer Erbimmobilie häufig unterschätzt werden. In Hamburg und Bremen prägen Rotklinkerbauten der 1920er und 1950er Jahre ganze Straßenzüge. Ihre Fassaden sind langlebig, doch ausgewaschene Fugen, korrodierte Drahtanker und ungedämmte Betonbalkone können erhebliche Kosten verursachen. Das klassische Bremer Haus hat oft ein feuchtes Souterrain und Holzbalkendecken, deren Zustand nur bei genauer Prüfung beurteilt werden kann.

In der Marsch, an Elbe und Weser sowie in vielen Teilen Hamburgs steht das Grundwasser hoch. Ältere Keller sind dort häufig nicht nach heutigen Regeln abgedichtet. In Schleswig-Holstein und im nördlichen Niedersachsen kommen Reetdachhäuser hinzu, deren Wert stark vom Zustand des Daches und von den Versicherungsbedingungen abhängt.

Erbbaurecht prüfen

In Hamburg stehen viele Häuser auf Grundstücken im Erbbaurecht, etwa der Stadt oder kirchlicher Träger. Dann gehört nur das Gebäude zum Nachlass, nicht der Boden. Restlaufzeit und Erbbauzins bestimmen den Wert entscheidend. Ein Blick in Abteilung II des Grundbuchs bzw. in das Erbbaugrundbuch klärt das.

Die Marktdaten liefern die Gutachterausschüsse der Länder: in Hamburg der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, in Bremen und Bremerhaven die jeweiligen Gutachterausschüsse, in Schleswig-Holstein die Ausschüsse der Kreise und kreisfreien Städte und in Niedersachsen die Gutachterausschüsse beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN).

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Ein Gutachten lohnt sich, sobald jemand anderes als Sie selbst den Wert akzeptieren muss: das Finanzamt, ein Miterbe oder ein Pflichtteilsberechtigter. Für die erste Entscheidung, ob verkauft oder behalten wird, reicht meist eine Wertermittlung. Steht eine Sanierung im Raum, hilft eine Hauskaufberatung, die Kosten realistisch einzuschätzen.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

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    ★★★★★ 4,9 von 5 · über 60 Google-Bewertungen
    ★★★★★

    „Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

    Philip Herz · Google-Bewertung
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    „Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

    Andreas Ammon · Google-Bewertung
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    „Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

    Dora Goerke · Google-Bewertung
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    „Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

    Torsten Schmid · Google-Bewertung
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    „Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

    Eva Bruns · Google-Bewertung
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    „Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

    Lilly Meyer · Google-Bewertung

    Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

    Häufige Fragen

    Fragen zum geerbten Haus

    Welcher Stichtag gilt bei einer geerbten Immobilie?

    Maßgeblich ist der Tag des Erbfalls, also der Todestag. Die Besichtigung findet später statt; der Sachverständige bewertet den Zustand zum Stichtag zurück.

    Muss ich dem Finanzamt ein Gutachten vorlegen?

    Nein. Ein Gutachten ist nur sinnvoll, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert höher ist als der tatsächliche Wert und sich die Differenz steuerlich auswirkt.

    Wer zahlt das Gutachten für den Pflichtteil?

    Verlangt der Pflichtteilsberechtigte eine Wertermittlung nach § 2314 BGB, trägt der Nachlass die Kosten.

    Was kostet eine Bewertung in Hamburg und Norddeutschland?

    Die Wertermittlung kostet ab 999 €, das Verkehrswertgutachten ab 1.650 €, jeweils inkl. MwSt. Den Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung.

    Wie lange dauert die Bewertung?

    Nach Eingang der Unterlagen und der Besichtigung liegt eine Wertermittlung meist innerhalb von ein bis zwei Wochen vor, ein ausführliches Gutachten benötigt je nach Unterlagenlage etwas länger.

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    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • § 194 BauGB, Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)
    • §§ 13, 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
    • § 198 Bewertungsgesetz (BewG)
    • §§ 2311, 2314 BGB
    • Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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