Ratgeber Schenken: Immobilien zu Lebzeiten übertragen
Viele Eltern regeln die Nachfolge schon zu Lebzeiten. Damit die Übertragung steuerlich günstig und familiär tragfähig ist, sollten Wert, Vorbehaltsrechte und Absicherung von Anfang an sauber dokumentiert sein.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenWorum es geht.
Die vorweggenommene Erbfolge nutzt Freibeträge, die alle zehn Jahre neu entstehen, und schafft Klarheit in der Familie. Gleichzeitig wirkt sie lange nach: Geschwister können Pflichtteilsergänzung verlangen, im Scheidungsfall des beschenkten Kindes zählt die Schenkung zum Anfangsvermögen, und bei Pflegebedürftigkeit kann eine Rückforderung drohen.
Ein dokumentierter Wert zum Übertragungstag hilft in all diesen Situationen. Die Artikel erläutern die Zusammenhänge.
Alle Artikel zum Thema Schenken.
Haus zu Lebzeiten übertragen
Freibeträge, Nießbrauch, Wohnrecht und Rückforderungsrechte richtig planen.
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Abschmelzmodell, Fristbeginn bei Nießbrauch und das Niederstwertprinzip.
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Artikel lesenErbschaftsteuer und Schenkungsteuer
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Wie der Wert des Hauses für den Pflichtteil bestimmt wird und welche Auskunftsrechte bestehen.
Artikel lesenBegriffe kurz erklärt.
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Häufige Fragen zum Thema Schenken
Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?
Alle zehn Jahre stehen sie erneut zur Verfügung.
Mindert ein Nießbrauch die Schenkungsteuer?
Ja. Der Kapitalwert des Rechts wird von der Bereicherung abgezogen.
Brauche ich für die Übertragung ein Gutachten?
Nicht zwingend. Ein dokumentierter Wert ist aber für spätere Pflichtteils- oder Ausgleichsfragen sehr hilfreich.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.