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Lexikon · Immobilienbewertung

Gutachterausschuss: die amtliche Stelle für Grundstückswerte

Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien, die Kaufpreise sammeln, Marktdaten ableiten und Gutachten erstatten. Ihre Daten sind die Grundlage jeder fundierten Immobilienbewertung.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Gutachterausschuss einfach erklärt.

Gutachterausschüsse sind nach §§ 192 ff. BauGB eingerichtete, selbstständige und unabhängige Kollegialgremien. Jeder notarielle Grundstückskaufvertrag geht in Kopie an den zuständigen Ausschuss und wird in der Kaufpreissammlung erfasst. Daraus leitet der Ausschuss Bodenrichtwerte, Vergleichsfaktoren, Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze ab und veröffentlicht Grundstücksmarktberichte.

Auf Antrag erstattet der Gutachterausschuss auch Verkehrswertgutachten, etwa für Eigentümer, Gerichte und Behörden.

Praxis

Die Ausschüsse im Norden.

In Hamburg gibt es einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das gesamte Stadtgebiet. Bremen und Bremerhaven haben jeweils eigene Ausschüsse. In Schleswig-Holstein sind die Ausschüsse bei den Kreisen und kreisfreien Städten angesiedelt, in Niedersachsen bei den Regionaldirektionen des LGLN. Unsere eigenen Marktberichte fassen die wichtigsten Zahlen zusammen, etwa für Hamburg und Bremen.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Gutachterausschuss

    Kann ich beim Gutachterausschuss ein Gutachten beauftragen?

    Ja. Die Bearbeitungszeiten sind aber oft lang, und eine bautechnische Begutachtung ist nicht immer Teil des Gutachtens.

    Sind die Daten des Gutachterausschusses öffentlich?

    Bodenrichtwerte und Marktberichte ja, einzelne Kaufpreise nur bei berechtigtem Interesse und anonymisiert.

    Weiterlesen

    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • §§ 192 bis 199 BauGB
    • Gutachterausschussverordnungen der Länder

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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