Grundbuch: das Register für Eigentum und Rechte
Das Grundbuch ist das öffentliche Register, in dem Eigentum, Rechte und Belastungen an Grundstücken eingetragen sind. Es ist Pflichtlektüre vor jedem Kauf und jeder Bewertung.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenGrundbuch einfach erklärt.
Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt. Es besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis mit den Flurstücken und drei Abteilungen:
- Abteilung I: Eigentümer und Grundlage des Erwerbs
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, etwa Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht, Vorkaufsrecht, Auflassungsvormerkung, Zwangsversteigerungsvermerk
- Abteilung III: Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken
Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa Eigentümer, Erben oder Kaufinteressenten mit Vollmacht.
Was das in der Praxis bedeutet.
Für eine Bewertung ist besonders Abteilung II wichtig, weil dort wertrelevante Rechte stehen. Baulasten stehen dagegen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis. In Hamburg wird bei Erbbaurechten ein eigenes Erbbaugrundbuch geführt.
Frage zu Ihrer Immobilie stellen.
Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.
- Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
- Festpreis vor der Beauftragung
- Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse
Lieber direkt sprechen? 040 228972049
Fragen zum Begriff Grundbuch
Wer darf ins Grundbuch sehen?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, insbesondere Eigentümer, Erben und Gläubiger.
Stehen Baulasten im Grundbuch?
Nein, sie werden im Baulastenverzeichnis geführt.
Passende Leistungen und Seiten.
- Grundbuchordnung (GBO)
- §§ 873 ff. BGB
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.
Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.