Start › Lexikon › Grunddienstbarkeit
Grunddienstbarkeit: Recht eines Grundstücks am Nachbargrundstück
Eine Grunddienstbarkeit gibt dem jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks ein Recht an einem anderen Grundstück, etwa ein Wegerecht oder Leitungsrecht.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenGrunddienstbarkeit einfach erklärt.
Die Grunddienstbarkeit ist in §§ 1018 ff. BGB geregelt. Sie belastet das dienende Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Grundstücks. Inhalt kann sein, dass das dienende Grundstück in bestimmter Weise benutzt werden darf (Wegerecht, Leitungsrecht), dass bestimmte Handlungen dort unterbleiben müssen (Bebauungsverbot) oder dass ein Recht ausgeschlossen ist.
Die Grunddienstbarkeit wird in Abteilung II des dienenden Grundstücks eingetragen und geht bei Verkauf mit über.
Was das in der Praxis bedeutet.
Bei Hinterliegergrundstücken in Hamburg und im Umland ist neben der Grunddienstbarkeit meist auch eine Baulast nötig. Fehlt eine von beiden, kann das Bebaubarkeit und Finanzierung gefährden. Mehr dazu im Ratgeber zum Wegerecht.
Frage zu Ihrer Immobilie stellen.
Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.
- Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
- Festpreis vor der Beauftragung
- Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse
Lieber direkt sprechen? 040 228972049
Fragen zum Begriff Grunddienstbarkeit
Was ist der Unterschied zur Baulast?
Die Grunddienstbarkeit ist ein privates Recht, die Baulast eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsicht.
Kann eine Grunddienstbarkeit gelöscht werden?
Mit Bewilligung des Berechtigten.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 1018 bis 1029 BGB
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.
Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.