Erbbaurecht: Eigentum am Haus, nicht am Boden
Das Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben. In Hamburg ist es besonders verbreitet.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenErbbaurecht einfach erklärt.
Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz geregelt. Es ist veräußerlich und vererblich und wird für eine bestimmte Dauer bestellt, häufig 60 bis 99 Jahre. Der Erbbauberechtigte ist Eigentümer des Gebäudes und zahlt für die Nutzung des Bodens einen Erbbauzins. Für das Erbbaurecht wird ein eigenes Erbbaugrundbuch angelegt.
Bei Ablauf fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der in der Regel eine Entschädigung zahlt.
Was das in der Praxis bedeutet.
In Hamburg vergeben die Stadt, Kirchengemeinden und Stiftungen viele Grundstücke im Erbbaurecht, in Niedersachsen ist die Klosterkammer Hannover einer der größten Erbbaurechtsgeber. Für die Bewertung sind Restlaufzeit, Erbbauzins und Vertragsbedingungen entscheidend.
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Fragen zum Begriff Erbbaurecht
Kann ich ein Erbbaurecht verkaufen?
Ja, oft mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.
Was passiert bei Ablauf?
Das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer gegen Entschädigung, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Passende Leistungen und Seiten.
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- ImmoWertV 2021
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.