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Lexikon · Wohnungseigentum

Hausgeld: die monatlichen Kosten der Eigentumswohnung

Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen. Es deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Hausgeld einfach erklärt.

Das Hausgeld wird auf Grundlage des Wirtschaftsplans beschlossen und nach dem Verteilungsschlüssel der Gemeinschaft auf die Eigentümer umgelegt. Es enthält Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müll, Versicherung und Hausreinigung, die Verwaltervergütung, Kontoführung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Am Jahresende wird abgerechnet.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Ein auffällig niedriges Hausgeld kann bedeuten, dass zu wenig in die Rücklage fließt. Vermieter können nur einen Teil des Hausgeldes auf Mieter umlegen; Verwaltung und Rücklage bleiben beim Eigentümer.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Hausgeld

    Kann ich das Hausgeld auf meinen Mieter umlegen?

    Nur die umlagefähigen Betriebskosten, nicht Verwaltung und Rücklage.

    Wer legt das Hausgeld fest?

    Die Eigentümerversammlung durch Beschluss über den Wirtschaftsplan.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • § 28 WEG
    • Betriebskostenverordnung (BetrKV)

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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