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Lexikon · Wohnungseigentum

Erhaltungsrücklage: das Sparkonto der Eigentümergemeinschaft

Die Erhaltungsrücklage, früher Instandhaltungsrücklage, ist das Geld, das eine Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum anspart.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Erhaltungsrücklage einfach erklärt.

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Sie wird aus dem monatlichen Hausgeld gespeist. Was angemessen ist, hängt von Alter, Größe und Zustand der Anlage ab. Eine verbreitete Orientierung liefert die Peterssche Formel, die von den Herstellungskosten ausgeht.

Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer. Beim Verkauf geht der Anteil nicht gesondert über.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Ist die Rücklage im Verhältnis zum Sanierungsbedarf zu niedrig, drohen Sonderumlagen. Bei Rotklinkeranlagen in Hamburg mit anstehender Fugen- und Balkonsanierung kann das schnell fünfstellige Beträge je Wohnung bedeuten. Käufer sollten Rücklage, Protokolle und Instandhaltungsplanung gemeinsam betrachten.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Erhaltungsrücklage

    Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?

    Das hängt von der Anlage ab. Entscheidend ist, ob sie zum absehbaren Sanierungsbedarf passt.

    Bekomme ich beim Verkauf meinen Anteil zurück?

    Nein. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft; sie fließt indirekt in den Kaufpreis ein.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • § 19 WEG

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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