Hausgeld: die monatlichen Kosten der Eigentumswohnung
Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlen. Es deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenHausgeld einfach erklärt.
Das Hausgeld wird auf Grundlage des Wirtschaftsplans beschlossen und nach dem Verteilungsschlüssel der Gemeinschaft auf die Eigentümer umgelegt. Es enthält Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müll, Versicherung und Hausreinigung, die Verwaltervergütung, Kontoführung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Am Jahresende wird abgerechnet.
Was das in der Praxis bedeutet.
Ein auffällig niedriges Hausgeld kann bedeuten, dass zu wenig in die Rücklage fließt. Vermieter können nur einen Teil des Hausgeldes auf Mieter umlegen; Verwaltung und Rücklage bleiben beim Eigentümer.
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Fragen zum Begriff Hausgeld
Kann ich das Hausgeld auf meinen Mieter umlegen?
Nur die umlagefähigen Betriebskosten, nicht Verwaltung und Rücklage.
Wer legt das Hausgeld fest?
Die Eigentümerversammlung durch Beschluss über den Wirtschaftsplan.
Passende Leistungen und Seiten.
- § 28 WEG
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.