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Ratgeber · Verkauf

Eigentumswohnung verkaufen: mehr als nur die eigenen vier Wände

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, verkauft auch einen Anteil an der Gemeinschaft. Käufer prüfen deshalb nicht nur die Wohnung, sondern auch Protokolle, Rücklagen und anstehende Sanierungen am Gemeinschaftseigentum. Gerade bei Hamburger Altbauten und Nachkriegsanlagen ist das oft entscheidend.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Gemeinschaft wird mitgekauft

Der Zustand von Dach, Fassade, Leitungen und Heizung der gesamten Anlage beeinflusst den Wert jeder Wohnung.

Protokolle sind Pflichtlektüre

Käufer lesen die Protokolle der letzten Jahre genau, um Streit und geplante Maßnahmen zu erkennen.

Rücklage und Sonderumlagen

Eine niedrige Erhaltungsrücklage bei absehbarem Sanierungsbedarf drückt den Preis.

Zustimmung prüfen

Viele Teilungserklärungen verlangen die Zustimmung des Verwalters zum Verkauf.

Unterlagen

Was Käufer sehen wollen.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei bis fünf Jahre
  • Beschlusssammlung
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Stand der Erhaltungsrücklage
  • Hausgeldabrechnung und Höhe des monatlichen Hausgeldes
  • Energieausweis des Gebäudes
  • gegebenenfalls Mietvertrag, wenn die Wohnung vermietet ist

Die meisten Unterlagen erhalten Sie vom Verwalter. Planen Sie dafür etwas Zeit ein; manche Verwaltungen berechnen die Zusammenstellung gesondert.

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Kurz anfragen
Preis

Was den Preis bestimmt.

Eigentumswohnungen werden meist im Vergleichswertverfahren bewertet. Grundlage sind die Kaufpreise vergleichbarer Wohnungen, die der Gutachterausschuss erfasst. In Hamburg unterscheidet der Immobilienmarktbericht nach Baujahresklassen und Wohnlagen, was die Vergleichbarkeit verbessert.

Zu- und Abschläge ergeben sich aus der Wohnung selbst (Etage, Balkon, Grundriss, Ausstattung) und aus der Gemeinschaft. Steht eine Fassaden- oder Dachsanierung an und reicht die Rücklage nicht, rechnen Käufer die erwartete Sonderumlage gegen.

Typisch für Hamburg und Bremen

In vielen Gründerzeit- und Rotklinkeranlagen stehen in den nächsten Jahren Fugensanierung, Balkonsanierung, Strangsanierung und der Austausch zentraler Heizungen an. In Wohnanlagen der 1960er und 1970er Jahre kommen Betonsanierung, Flachdächer und Fenster hinzu. Ein Blick in die Protokolle zeigt, wie weit die Gemeinschaft damit ist.

Ablauf

So läuft der Verkauf.

Nach der Bewertung und der Zusammenstellung der Unterlagen folgen Inserat, Besichtigungen und Verhandlung. Der Notar entwirft den Kaufvertrag und holt, falls nötig, die Zustimmung des Verwalters ein. Diese ist in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen; die Verwalterbestellung wird durch beglaubigtes Protokoll belegt.

Ist die Wohnung vermietet, geht der Mietvertrag auf den Käufer über. Bei Wohnungen, die nach Begründung des Wohnungseigentums an Mieter vermietet waren, hat der Mieter unter Umständen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Der Notar weist darauf hin, und der Mieter ist zu informieren.

Rechtliche Einordnung

Was rechtlich zu beachten ist.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist

Wann ein Gutachten sinnvoll ist.

Für den Angebotspreis genügt in der Regel eine Wertermittlung. Steht eine größere Sanierung am Gemeinschaftseigentum im Raum, hilft eine bautechnische Einschätzung, deren Umfang realistisch zu beziffern.

Preise jeweils inkl. MwSt. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie vor der Beauftragung. Mehr dazu unter Was kostet ein Gutachter?

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    Erfahrungen unserer Auftraggeber

    Was Auftraggeber über Gutachter Steinbach sagen.

    ★★★★★ 4,9 von 5 · über 60 Google-Bewertungen
    ★★★★★

    „Vor dem Kauf unseres Einfamilienhauses haben wir eine Hauskaufberatung in Anspruch genommen. Herr Steinbach hat auf Punkte hingewiesen, die uns niemals aufgefallen wären. Die Investition hat sich definitiv gelohnt.“

    Philip Herz · Google-Bewertung
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    „Herr Steinbach hat einen Bauschaden an unserem Objekt begutachtet und die Feststellungen sehr detailliert dokumentiert. Die technische Einschätzung war klar, sachlich und gut verständlich.“

    Andreas Ammon · Google-Bewertung
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    „Ich habe Steinbach-Immobiliengutachten für eine Wertermittlung beauftragt und war sehr zufrieden. Transparent, nachvollziehbar und fachlich absolut überzeugend.“

    Dora Goerke · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Wir hatten in unserer Wohnung Feuchtigkeits- und Schimmelverdacht und haben Herrn Steinbach mit einer Begutachtung beauftragt. Die Untersuchung erfolgte sehr sorgfältig und nachvollziehbar.“

    Torsten Schmid · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach der Erbschaft eines Hauses war ich unsicher, wie viel es wirklich wert ist. Der Gutachter hat mir eine klare Einschätzung geliefert und mich hervorragend beraten.“

    Eva Bruns · Google-Bewertung
    ★★★★★

    „Nach einem Wasserschaden haben wir den Gutachter hinzugezogen. Der Bericht war detailliert und hat uns bei der weiteren Klärung sehr geholfen.“

    Lilly Meyer · Google-Bewertung

    Ausgewählte Rückmeldungen aus Google-Bewertungen von Gutachter Steinbach. Das Band hält an, wenn Sie mit der Maus darüberfahren.

    Häufige Fragen

    Fragen zum Wohnungsverkauf

    Brauche ich die Zustimmung des Verwalters?

    Nur, wenn die Gemeinschaftsordnung das vorsieht. Das steht in der Teilungserklärung.

    Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?

    Das regelt der Kaufvertrag. Ohne Regelung schuldet sie, wer zum Fälligkeitszeitpunkt Eigentümer ist.

    Welche Protokolle sollte ich bereithalten?

    Mindestens die der letzten drei Jahre, besser fünf.

    Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?

    Möglich, wenn die Wohnung während des Mietverhältnisses in Wohnungseigentum umgewandelt wurde und dies der erste Verkauf ist.

    Was kostet die Bewertung einer Eigentumswohnung?

    Die Wertermittlung kostet ab 999 € inkl. MwSt.

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    Passende Leistungen und Seiten.

    Quellen und Regelwerke
    • Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere § 12
    • § 577 BGB
    • ImmoWertV 2021, Vergleichswertverfahren
    • Immobilienmarktbericht Hamburg

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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