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Gemeinschaftseigentum: was allen gemeinsam gehört
Zum Gemeinschaftseigentum gehören Grundstück, tragende Bauteile, Dach, Fassade, Fenster und gemeinsame Anlagen. Über Maßnahmen entscheidet die Eigentümergemeinschaft.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenGemeinschaftseigentum einfach erklärt.
Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören insbesondere tragende Wände, Decken, Dach, Fassade, Fenster, Treppenhaus, zentrale Heizung und Leitungen bis zur Abzweigung in die Wohnungen.
Die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen oder nach einem abweichenden Schlüssel verteilt. Maßnahmen beschließt die Eigentümerversammlung.
Was das in der Praxis bedeutet.
Bei Rotklinker- und Nachkriegsanlagen in Hamburg und Bremen stehen am Gemeinschaftseigentum oft große Maßnahmen an: Fugensanierung, Balkone, Dach, Strangsanierung. Käufer sollten Protokolle und Rücklage prüfen. Bei Neubauten begleiten wir die Abnahme des Gemeinschaftseigentums für Beirat und Verwaltung.
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Fragen zum Begriff Gemeinschaftseigentum
Wer entscheidet über Sanierungen am Gemeinschaftseigentum?
Die Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum beim Neubau ab?
Jeder Erwerber oder ein beauftragter Vertreter, häufig koordiniert durch Beirat und Verwaltung.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 1, 5, 16, 19 WEG
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.