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Lexikon · Immobilienbewertung

Gemeinschaftseigentum: was allen gemeinsam gehört

Zum Gemeinschaftseigentum gehören Grundstück, tragende Bauteile, Dach, Fassade, Fenster und gemeinsame Anlagen. Über Maßnahmen entscheidet die Eigentümergemeinschaft.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Gemeinschaftseigentum einfach erklärt.

Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören insbesondere tragende Wände, Decken, Dach, Fassade, Fenster, Treppenhaus, zentrale Heizung und Leitungen bis zur Abzweigung in die Wohnungen.

Die Kosten werden nach Miteigentumsanteilen oder nach einem abweichenden Schlüssel verteilt. Maßnahmen beschließt die Eigentümerversammlung.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

Bei Rotklinker- und Nachkriegsanlagen in Hamburg und Bremen stehen am Gemeinschaftseigentum oft große Maßnahmen an: Fugensanierung, Balkone, Dach, Strangsanierung. Käufer sollten Protokolle und Rücklage prüfen. Bei Neubauten begleiten wir die Abnahme des Gemeinschaftseigentums für Beirat und Verwaltung.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Gemeinschaftseigentum

    Wer entscheidet über Sanierungen am Gemeinschaftseigentum?

    Die Eigentümerversammlung durch Beschluss.

    Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum beim Neubau ab?

    Jeder Erwerber oder ein beauftragter Vertreter, häufig koordiniert durch Beirat und Verwaltung.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • §§ 1, 5, 16, 19 WEG

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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