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Sondereigentum: was nur Ihnen gehört
Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenSondereigentum einfach erklärt.
Zum Sondereigentum gehören die Räume der Wohnung und die Bestandteile, die verändert werden können, ohne das Gemeinschaftseigentum oder die Rechte anderer Eigentümer zu beeinträchtigen, etwa Innentüren, Bodenbeläge, Innenputz oder Sanitärobjekte. Seit der WEG-Reform 2020 kann sich das Sondereigentum auch auf Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Flächen erstrecken.
Was das in der Praxis bedeutet.
Bei der Abnahme vom Bauträger werden Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum getrennt abgenommen. Für das Sondereigentum ist der einzelne Erwerber verantwortlich. Was genau dazugehört, ergibt sich aus der Teilungserklärung.
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Fragen zum Begriff Sondereigentum
Gehören Fenster zum Sondereigentum?
In der Regel nicht. Fenster sind meist Gemeinschaftseigentum.
Wer zahlt Reparaturen am Sondereigentum?
Der jeweilige Eigentümer.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 3, 5 WEG
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.