Pflichtteil: der Mindestanteil enterbter Angehöriger
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen, die enterbt wurden, einen Geldanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenPflichtteil einfach erklärt.
Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und unter Umständen die Eltern (§ 2303 BGB). Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben. Für die Berechnung gilt der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB).
Was das in der Praxis bedeutet.
Besteht der Nachlass im Wesentlichen aus einem Haus, hängt die Höhe des Pflichtteils fast vollständig von dessen Wert ab. Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass der Wert ermittelt wird; die Kosten trägt der Nachlass.
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Fragen zum Begriff Pflichtteil
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wer zahlt das Wertgutachten?
Verlangt der Berechtigte die Wertermittlung, trägt sie der Nachlass.
Passende Leistungen und Seiten.
- §§ 2303, 2311, 2314 BGB
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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