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Lexikon · Immobilienbewertung

Ertragswertverfahren: Wert aus nachhaltigen Erträgen

Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie danach, welche Erträge sie nachhaltig abwirft. Es wird für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbeobjekte angewendet.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Definition

Ertragswertverfahren einfach erklärt.

Ausgangspunkt ist der Rohertrag, also die marktüblich erzielbare Jahresnettokaltmiete. Davon werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlegbare Betriebskosten. Der Reinertrag wird um die Verzinsung des Bodenwerts gemindert und über die Restnutzungsdauer mit dem Liegenschaftszinssatz kapitalisiert. Hinzu kommt der Bodenwert.

Abweichungen der tatsächlichen von der marktüblichen Miete sowie Schäden oder Rechte werden als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt.

Praxis

Was das in der Praxis bedeutet.

In Hamburg, Bremen und Kiel spielt das Verfahren bei Gründerzeit- und Nachkriegsmehrfamilienhäusern eine große Rolle. Die Mietpreisbremse in Hamburg und Bremen begrenzt die bei Neuvermietung erzielbare Miete; das muss bei der Ableitung des marktüblichen Ertrags berücksichtigt werden.

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    Häufige Fragen

    Fragen zum Begriff Ertragswertverfahren

    Was ist der Reinertrag?

    Der Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten.

    Welche Rolle spielt der Liegenschaftszinssatz?

    Er bildet die Renditeerwartung des Marktes ab. Je niedriger er ist, desto höher fällt der Ertragswert aus.

    Weiterlesen

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    Quellen und Regelwerke
    • Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021)

    Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.

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