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Normalherstellungskosten: die Baukostenbasis im Sachwertverfahren
Normalherstellungskosten sind standardisierte Kosten für die Errichtung eines Gebäudes pro Quadratmeter Bruttogrundfläche. Sie sind die Kostenbasis des Sachwertverfahrens.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenNormalherstellungskosten einfach erklärt.
Die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) sind als Anlage zur ImmoWertV veröffentlicht. Sie geben Kostenkennwerte in Euro je Quadratmeter Bruttogrundfläche an, gegliedert nach Gebäudeart, etwa freistehendes Einfamilienhaus mit oder ohne Keller und Dachausbau, und nach fünf Standardstufen von einfach bis stark gehoben.
Die Werte beziehen sich auf das Jahr 2010 und werden mit dem Baupreisindex des Statistischen Bundesamts auf den Stichtag hochgerechnet.
Was das in der Praxis bedeutet.
Die Einstufung in die Standardstufen ist eine der wichtigsten Stellschrauben im Sachwertverfahren. Fenster, Dach, Heizung, Sanitär, Böden und Fassade werden einzeln bewertet. Bei norddeutschen Klinkerhäusern wird die Fassade oft höher eingestuft als ein verputzter Bau, die übrigen Bauteile entsprechen aber häufig noch dem Baujahr.
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Fragen zum Begriff Normalherstellungskosten
Warum Kosten von 2010?
Die NHK 2010 sind die geltende Basis. Über den Baupreisindex werden sie auf das aktuelle Kostenniveau umgerechnet.
Was ist eine Standardstufe?
Eine Einstufung der Ausstattungsqualität von 1 (sehr einfach) bis 5 (stark gehoben).
Passende Leistungen und Seiten.
- ImmoWertV 2021, Anlage 4 (NHK 2010)
- Baupreisindex des Statistischen Bundesamts
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
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