Start › Lexikon › Erhaltungsrücklage
Erhaltungsrücklage: das Sparkonto der Eigentümergemeinschaft
Die Erhaltungsrücklage, früher Instandhaltungsrücklage, ist das Geld, das eine Eigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum anspart.
TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.
★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenErhaltungsrücklage einfach erklärt.
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG gehört die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Sie wird aus dem monatlichen Hausgeld gespeist. Was angemessen ist, hängt von Alter, Größe und Zustand der Anlage ab. Eine verbreitete Orientierung liefert die Peterssche Formel, die von den Herstellungskosten ausgeht.
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft, nicht dem einzelnen Eigentümer. Beim Verkauf geht der Anteil nicht gesondert über.
Was das in der Praxis bedeutet.
Ist die Rücklage im Verhältnis zum Sanierungsbedarf zu niedrig, drohen Sonderumlagen. Bei Rotklinkeranlagen in Hamburg mit anstehender Fugen- und Balkonsanierung kann das schnell fünfstellige Beträge je Wohnung bedeuten. Käufer sollten Rücklage, Protokolle und Instandhaltungsplanung gemeinsam betrachten.
Frage zu Ihrer Immobilie stellen.
Nennen Sie die Postleitzahl der Immobilie und wählen Sie, worum es geht. Michael Steinbach meldet sich persönlich mit Festpreis und Terminvorschlag.
- Persönliche Rückmeldung von Michael Steinbach
- Festpreis vor der Beauftragung
- Unabhängig, ohne Provision oder Verkaufsinteresse
Lieber direkt sprechen? 040 228972049
Fragen zum Begriff Erhaltungsrücklage
Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?
Das hängt von der Anlage ab. Entscheidend ist, ob sie zum absehbaren Sanierungsbedarf passt.
Bekomme ich beim Verkauf meinen Anteil zurück?
Nein. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft; sie fließt indirekt in den Kaufpreis ein.
Passende Leistungen und Seiten.
- § 19 WEG
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen geprüft. Gesetzeslage und Rechtsprechung können sich ändern.
Konkrete Frage zu Ihrer Immobilie? Rufen Sie an.
Nennen Sie Objekt und Anliegen. Michael Steinbach meldet sich persönlich und nennt Ihnen die passende Leistung mit Festpreis und Terminvorschlag.
Rechtliche Hinweise auf dieser Seite sind eine fachliche Einschätzung im Sinne des Baurechts und ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.