Ratgeber Scheidung: die Immobilie bei Trennung
Bei einer Trennung ist das gemeinsame Haus oft der größte Vermögenswert und das emotionalste Thema. Wer übernimmt, wer wird ausgezahlt, was fließt in den Zugewinnausgleich? Eine neutrale Bewertung versachlicht die Gespräche.
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★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 BewertungenWorum es geht.
Im gesetzlichen Güterstand wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen. Dafür braucht es den Wert der Immobilie zu zwei Stichtagen: bei der Heirat und bei Zustellung des Scheidungsantrags. Gehört das Haus beiden, kommt die Frage hinzu, wer es übernimmt und wie hoch die Auszahlung ausfällt.
Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten ist in vielen Fällen günstiger als zwei Parteigutachten und ein späteres Gerichtsgutachten. Die Artikel zeigen, worauf es ankommt.
Alle Artikel zum Thema Scheidung.
Haus bei Scheidung: Zugewinnausgleich
Stichtage, rückwirkende Bewertung und der Umgang mit geerbten Häusern.
Artikel lesenEin Partner übernimmt das Haus
Auszahlung berechnen, Kredit regeln und steuerliche Fallstricke vermeiden.
Artikel lesenTeilungsversteigerung
Ablauf, Rolle des Gerichtsgutachtens und Wege, die Versteigerung abzuwenden.
Artikel lesenVerkehrswert oder Wertermittlung?
Welche Bewertung zu welchem Anlass passt.
Artikel lesenWohnrecht und Nießbrauch
Unterschiede, Kapitalwert und Einfluss auf den Immobilienwert.
Artikel lesenBegriffe kurz erklärt.
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Häufige Fragen zum Thema Scheidung
Welcher Stichtag gilt für das Endvermögen?
Die Zustellung des Scheidungsantrags.
Kann ein Gutachten von beiden gemeinsam beauftragt werden?
Ja, und das ist oft die günstigste und schnellste Lösung.
Fällt bei der Übernahme Grunderwerbsteuer an?
Zwischen Ehegatten und im Rahmen der Scheidung in der Regel nicht.
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