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Ratgeber nach Anlass · Scheidung

Ratgeber Scheidung: die Immobilie bei Trennung

Bei einer Trennung ist das gemeinsame Haus oft der größte Vermögenswert und das emotionalste Thema. Wer übernimmt, wer wird ausgezahlt, was fließt in den Zugewinnausgleich? Eine neutrale Bewertung versachlicht die Gespräche.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Einordnung

Worum es geht.

Im gesetzlichen Güterstand wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen. Dafür braucht es den Wert der Immobilie zu zwei Stichtagen: bei der Heirat und bei Zustellung des Scheidungsantrags. Gehört das Haus beiden, kommt die Frage hinzu, wer es übernimmt und wie hoch die Auszahlung ausfällt.

Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten ist in vielen Fällen günstiger als zwei Parteigutachten und ein späteres Gerichtsgutachten. Die Artikel zeigen, worauf es ankommt.

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    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Thema Scheidung

    Welcher Stichtag gilt für das Endvermögen?

    Die Zustellung des Scheidungsantrags.

    Kann ein Gutachten von beiden gemeinsam beauftragt werden?

    Ja, und das ist oft die günstigste und schnellste Lösung.

    Fällt bei der Übernahme Grunderwerbsteuer an?

    Zwischen Ehegatten und im Rahmen der Scheidung in der Regel nicht.

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