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Ratgeber nach Anlass · Schenken

Ratgeber Schenken: Immobilien zu Lebzeiten übertragen

Viele Eltern regeln die Nachfolge schon zu Lebzeiten. Damit die Übertragung steuerlich günstig und familiär tragfähig ist, sollten Wert, Vorbehaltsrechte und Absicherung von Anfang an sauber dokumentiert sein.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Einordnung

Worum es geht.

Die vorweggenommene Erbfolge nutzt Freibeträge, die alle zehn Jahre neu entstehen, und schafft Klarheit in der Familie. Gleichzeitig wirkt sie lange nach: Geschwister können Pflichtteilsergänzung verlangen, im Scheidungsfall des beschenkten Kindes zählt die Schenkung zum Anfangsvermögen, und bei Pflegebedürftigkeit kann eine Rückforderung drohen.

Ein dokumentierter Wert zum Übertragungstag hilft in all diesen Situationen. Die Artikel erläutern die Zusammenhänge.

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    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Thema Schenken

    Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?

    Alle zehn Jahre stehen sie erneut zur Verfügung.

    Mindert ein Nießbrauch die Schenkungsteuer?

    Ja. Der Kapitalwert des Rechts wird von der Bereicherung abgezogen.

    Brauche ich für die Übertragung ein Gutachten?

    Nicht zwingend. Ein dokumentierter Wert ist aber für spätere Pflichtteils- oder Ausgleichsfragen sehr hilfreich.

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