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Ratgeber nach Anlass · Grundstück und Rechte

Ratgeber Grundstück und Rechte: was im Grundbuch und daneben steht

Rechte und Lasten bestimmen, was mit einem Grundstück möglich ist und was es wert ist. Viele stehen im Grundbuch, manche im Baulastenverzeichnis, einige nur im Bebauungsplan. Die Artikel zeigen, wo man nachsehen sollte.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Einordnung

Worum es geht.

Ein Grundstück ist nie nur Fläche. Ein Wohnrecht der Eltern, ein Erbbaurecht mit kurzer Restlaufzeit, ein Wegerecht des Hinterliegers oder eine Abstandsflächenbaulast zugunsten des Nachbarn verändern Nutzung und Wert erheblich. In Hamburg kommen das verbreitete Erbbaurecht und die vielen geteilten Gartengrundstücke hinzu.

Bei jeder Bewertung gehören Grundbuch, Baulastenverzeichnis und Bauakte deshalb zu den ersten Unterlagen.

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    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Thema Grundstück und Rechte

    Wo finde ich Rechte und Lasten?

    Im Grundbuch, Abteilung II, im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht und im Bebauungsplan.

    Mindert ein Wohnrecht den Wert?

    Ja. Der Kapitalwert des Rechts und gegebenenfalls ein Marktabschlag werden berücksichtigt.

    Kann ein Erbbaurecht bewertet werden?

    Ja, nach eigenen Regeln der ImmoWertV unter Berücksichtigung von Restlaufzeit und Erbbauzins.

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