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Ratgeber nach Anlass · Erben

Ratgeber Erben: Haus und Wohnung im Erbfall

Ein Erbfall bringt viele Fragen auf einmal: Was ist das Haus wert, wie wird mit Geschwistern geteilt, welche Steuern fallen an, was muss saniert werden? Die Artikel ordnen die wichtigsten Punkte ein, technisch und rechtlich.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Einordnung

Worum es geht.

Wer eine Immobilie erbt, braucht ihren Wert meist gleich mehrfach: für das Finanzamt, für die Einigung mit Miterben und gegebenenfalls für Pflichtteilsansprüche. Dazu kommen bautechnische Fragen, denn viele geerbte Häuser im Norden stammen aus den 1950er bis 1970er Jahren und haben einen deutlichen Sanierungsbedarf. Die bisherigen Anfragen auf dieser Seite zeigen: Gerade nach einem Erbfall ist eine unabhängige Bewertung der erste sinnvolle Schritt.

Die folgenden Artikel helfen bei der Einordnung. Sie ersetzen keine anwaltliche oder steuerliche Beratung, zeigen aber, welche Fragen gestellt werden sollten und welche Unterlagen und Gutachten dafür nötig sind.

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    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Thema Erben

    Brauche ich nach einem Erbfall immer ein Gutachten?

    Nein. Für die eigene Entscheidung genügt oft eine Wertermittlung. Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn Finanzamt, Miterben oder Pflichtteilsberechtigte den Wert prüfen.

    Welcher Stichtag gilt?

    Der Todestag des Erblassers.

    Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

    Das hängt vom Anlass ab. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter die Wertermittlung, trägt sie der Nachlass.

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