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Ratgeber nach Anlass · Steuer

Ratgeber Steuer: Immobilienwerte, die das Finanzamt anerkennt

Viele Steuern knüpfen an den Wert einer Immobilie an. Wo das Finanzamt typisiert, kann ein sachverständig ermittelter Wert die Steuerlast senken oder die Abschreibung erhöhen. Die Artikel zeigen, wann sich das lohnt.

Von Michael Steinbach, Bausachverständiger · Stand: Oktober 2026

Michael Steinbach, Bausachverständiger für Hamburg und Norddeutschland
Michael Steinbach

TÜV SÜD zertifizierter Sachverständiger. Mehr als 17 Jahre Bau- und Sanierungspraxis, über 2.300 Begutachtungen.

★★★★★ 4,9 von 5 aus über 60 Bewertungen
Persönlich vor OrtMichael Steinbach selbst, kein Subunternehmer
TÜV SÜD zertifiziertZertifizierter Sachverständiger
UnabhängigOhne Provision und ohne Verkaufsinteresse
FestpreisgarantieVor dem Auftrag, ohne versteckte Kosten
17+ Jahre PraxisÜber 2.300 Begutachtungen
Einordnung

Worum es geht.

Ob Erbschaftsteuer, Abschreibung oder Grundsteuer: Das Finanzamt arbeitet mit pauschalen Verfahren. Sie berücksichtigen den Zustand des Gebäudes kaum und führen bei hohen Bodenwerten wie in Hamburg oft zu ungünstigen Ergebnissen. Ein Gutachten kann in vielen Fällen einen abweichenden Wert belegen.

Die Artikel erläutern die bewertungsrechtlichen Grundlagen. Steuerliche Fragen klären Sie bitte im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

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    Häufige Fragen

    Häufige Fragen zum Thema Steuer

    Kann ein Gutachten die Erbschaftsteuer senken?

    Ja, wenn der tatsächliche Wert niedriger ist als der Bedarfswert des Finanzamts.

    Wann lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

    Bei älteren vermieteten Gebäuden, deren tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich unter der typisierten liegt.

    Hilft ein Gutachten gegen die Grundsteuer in Hamburg?

    Ein Wertgutachten nicht, weil das Hamburger Modell wertunabhängig ist. Flächenfehler lassen sich aber korrigieren.

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